Bebauungsplan Landeshauptstadt Dresden Öffentliche Auslegung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6027 Dresden-Friedrichstadt Möbelhaus Hamburger Straße

  • Status Beendet
  • Zeitraum 07.01.2019 bis 07.02.2019
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bau hat in seiner Sitzung am 24. Juni 2015 nach § 2 Absatz 1 i. V. m. § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit Beschluss Nr. V0453/15 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6027, Dresden-Friedrichstadt, Möbelhaus Hamburger Straße, beschlossen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften hat am 7. November 2018 mit Beschluss Nr. V2557/18 die Änderung des Geltungsbereiches beschlossen sowie den Entwurf des o. g. vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Des Weiteren hat der Ausschuss beschlossen, dass der Vorhabenträger ein Mobilitätskonzept in Abstimmung mit der Landeshauptstadt Dresden für das Vorhaben zu entwickeln hat. 

Die Umweltprüfung wurde im Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes durchgeführt und ein Umweltbericht ist erstellt worden. Die Ergebnisse der Prüfung wurden in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan übernommen. 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan hat die Errichtung eines Möbelhauses sowie Nebennutzungen, Restaurant, Lager sowie Stellplätze, zum Gegenstand. 

Die Grenze des neuen räumlichen Geltungsbereiches ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im vorhabenbezogenen Bebauungsplan im Maßstab M 1 : 500. 

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6027 liegt mit seiner Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zum Vorhaben vom 7. Januar bis einschließlich 7. Februar 2019 in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, World Trade Center, Erdgeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Ammonstraße 70, 01067 Dresden, während folgender Sprechzeiten aus: Montag, Freitag 9 bis 12 Uhr, Dienstag, Donnerstag 9 bis 18 Uhr, Mittwoch geschlossen. 

Die kompletten Planungsunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraums auch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/offenlagen eingesehen werden. Zusätzlich sind die kompletten Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar. 

Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen vor: 

Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange: 

  • Stellungnahme GRÜNE LIGA Sachsen e. V. vom 28. April 2016 Thema: Schutzgut Tiere (Artenschutz, spezielle Prüfung, Ersatzhabitate und Umsiedlung) 
  • Stellungnahme Landesverein Sächsischer Heimatschutz e. V. vom 22. April 2016 Thema: Schutzgut Tiere (Artenschutz, Verbots-Tatbestände)

Stellungnahme Umweltamt vom 27. Juni 2016 

  • Thema: Schutzgut Tiere (Erhaltung und Ersatzhabitat Artenschutz)
  • Thema Schutzgut Pflanzen (Minimierung Eingriff Gehölzbestand)
  • Thema: Schutzgut Grund- Niederschlagswasser (Reduktion Versiegelung)
  • Thema Hochwasser (Retentionsraum, Vorsorgemaßnahmen)
  • Thema Schutzgut Bodenschutz und Altlasten
  • Thema Schutzgut Landschafsbild und Erholung
  • Thema Schutzgut Grünordnung (Grünpotential)
  • Thema Schutzgut Klimaschutz und Klimawandel (Fassaden- und Dachbegrünung, Wasserrückhaltung) 
  • Stellungnahme Landesamt für Umwelt und Geologie 26. April 2016 Thema Schutzgut Mensch (Störfallbetrieb und Vorsorgemaßnahmen )
  • Stellungnahme Landesdirektion Sachsen vom 21. April 2016 Thema Hochwasserschutz und Hochwasservorsorge, Minimierung Hochwasserrisiko
  • Stellungnahme Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge vom 12. April 2016 Thema Hochwasserschutz und Hochwasservorsorge, Minimierung Hochwasserrisiko

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar: 
Informationen zu den Auswirkungen auf Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung, Naturhaushalt und Landschaftsbild (Pflanzen, Tiere, Boden, Wasser, Luft, Klima, Eingriffsregelung), Mensch und Gesundheit, Kulturgüter und sonstige Sachgüter, Klimawandel und zu Altlasten.

Folgende Untersuchungen und Gutachten liegen vor: 

  • Artenschutzrechtliche Prüfung Bebauungsplan Nr. 129.2 DD-Friedrichstadt Nr. 4 „Gewerbegebiet Bremer Straße/Hamburger Straße“, Landeshauptstadt Dresden, Stand: 24. November 2013, (MEP Plan GmbH - Gesellschaft für Naturschutz, Forst- und Umweltplanung mbH) 
  • Gutachten über den notwendigen Achtungsabstand zwischen dem Tanklager Bremer Straße und dem Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 129.2, Dresden-Friedrichstadt Nr. 4 Gewerbegebiet Bremer Straße/Hamburger Straße, gemäß § 50 BImSchG, Landeshauptstadt Dresden, Stand: 14. Februar 2014, (GICON - Großmann Ingenieur Consult GmbH) mit ergänzender Stellungnahme vom 29. Juni 2016 zum geplanten Zufahrtsbereich des Möbelhauses 
  • Gutachten Geotechnischer Bericht Nr. 19.15.1101, Stand: 24. März 2015 (IFB Eigenschenk GmbH) 
  • Artenschutzbeitrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VB-Plan 6027) „Mömax Dresden“ (Landeshauptstadt Dresden), Stand: 20. November 2015 (MEP Plan GmbH - Gesellschaft für Naturschutz, Forst- und Umweltplanung mbH) 
  • Grünordnungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6027 Dresden-Friedrichstadt “Möbelhaus Hamburger Straße“ - Vorentwurf - Stand: 30. November 2015, (Schulz UmweltPlanung) 
  • Vertiefende Altlastenuntersuchung – Bebauungsplangebiet “Möbelhaus Hamburger Straße“ in 01067 Dresden, Stufe 1: Grundlagenermittlung und Untersuchungsprogramm für eine vertiefende Altlastenuntersuchung, Stand: 20. Januar 2017 (Sakosta SKB GmbH, Niederlassung Dresden) 
  • Vertiefende Altlastenuntersuchung – Bebauungsplangebiet “Möbelhaus Hamburger Straße“ in 01067 Dresden, Stufe 2: Altlastenuntersuchung einschließlich Gefährdungsabschätzung, Stand: 28. Juni 2017,(Sakosta SKB GmbH, Niederlassung Dresden) 
  • Maßnahmen- und Pflegeplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VB-Plan 6027) „Mömax Dresden“ (Landeshauptstadt Dresden) Stand: 18. September 2017 (MEP Plan GmbH - Gesellschaft für Naturschutz, Forst- und Umweltplanung mbH) 
  • Grünordnungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6027 Dresden-Friedrichstadt “Möbelhaus Hamburger Straße“ - Entwurf - Stand: 28. September 2017, (Schulz UmweltPlanung)
  • Konzept der Oberflächenwasserbeseitigung – Technischer Bericht MÖMAX Einrichtungshaus Dresden Hamburger Straße Stand: 4. Oktober 2017, (BDL Büro Dr. Lengyel ZT GmbH) 

Die Untersuchungen und Gutachten können während der Sprechzeiten im World Trade Center, Stadtplanungsamt, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4359 (4. Obergeschoss) eingesehen werden. 

Während der öffentlichen Auslegung hat jedermann die Möglichkeit, Einsicht in den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und in die bereits vorliegenden, wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen zu nehmen und Stellungnahmen an das Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Dresden, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden, zu senden oder während der Sprechzeiten im World Trade Center, Stadtplanungsamt, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4359 (4. Obergeschoss), zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben. 

Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB).

Dresden, 13.12.2018

Dirk Hilbert
Oberbürgermeister 

Hinweis: 

Im gleichen Zeitraum ist eine Einsichtnahme in eine Kopie des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6027 im Stadtbezirksamt Altstadt, 3. Obergeschoss, Zimmer 349, Theaterstraße 11, 01067 Dresden, während o. g. Sprechzeiten möglich.

Kontaktperson

Landeshauptstadt Dresden
Stadtplanungsamt
Abteilung Stadtplanung Innenstadt
Herr Dr. Jarad

Postanschrift:  Postfach 12 00 20, 01001 Dresden
Besucheranschrift: Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, 4. Etage, Zimmer 4365
Telefon:  0351-4883482
Fax: 0351-4883213
E-Mail:  MJarad@Dresden.DE

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