Bebauungsplan Landeshauptstadt Dresden Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 3013 B Dresden-Mickten Nr. 14 Pieschener Straße

  • Status Beendet
  • Zeitraum 17.12.2018 bis 25.01.2019
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 7. März 2018 mit Beschluss zur V2091/17 die Teilung des ursprünglichen Bebauungsplanes Nr. 3013 beschlossen sowie am 7. November 2018 in seiner Sitzung mit Beschluss zur V2585/18 den Entwurf des o. g. Bebauungsplanes gebilligt und zur öffentlichen Auslegung nach § 13 a Absatz 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Absatz 2 Nr. 2 Alternative 2 i. V. m. § 3 Absatz 2 BauGB bestimmt. 

Der Bebauungsplan ist eine Maßnahme der Innenentwicklung, demzufolge wird er im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, ohne Aufstellung eines Umweltberichtes (§ 2 a BauGB), ohne die Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und ohne zusammenfassende Erklärung nach § 10 a Absatz 1 BauGB aufgestellt. 

Im beschleunigten Verfahren zum Bebauungsplan wurde in Anwendung von § 13 a Absatz 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Absatz 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 BauGB und § 4 Absatz 1 BauGB abgesehen. Sofern keine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Absatz 1 BauGB stattfindet, ist ortsüblich bekannt zu machen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und sich auch innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann. Im Amtsblatt 7/2016 erfolgte die entsprechende Bekanntmachung. Die Unterlagen zum Bebauungsplan Nr. 3013 haben nach § 13 a Absatz 3 Nr. 2 BauGB vom 29. Februar 2016 bis einschließlich 14. März 2016 in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, Rathaus, 1. Etage, Flurbereich (gegenüber dem Sitzungssaal 1/13), Dr.-Külz-Ring 19, 01067 Dresden öffentlich ausgelegen. Während dieser Frist konnten Äußerungen vorgebracht werden. Sie wurden im Rahmen der Auswertung aller Äußerungen überprüft und flossen in den Entwurf des Bebauungsplanes ein. 

Im Bebauungsplan soll eine Größe der Grundfläche von insgesamt weniger als 20 000 m² festgesetzt werden. Des Weiteren wird durch den Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben nicht begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Eine Beeinträchtigung der in § 1 Absatz 6 Nr. 7 b BauGB genannten Schutzgüter besteht nicht. 

Mit dem Bebauungsplan sollen folgende Ziele angestrebt werden: 

  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Schaffung von Wohnraum in städtischen urbanen Wohnformen mit unterschiedlichen, zeitgemäßen Gebäudetypologien
  • Schaffung zusätzlicher Nutzungsangebote für weitere, das Wohnen ergänzende Nutzungen im urbanen Gebiet
  • Umsetzung des neuen städtebaulichen Gesamtkonzeptes der Stadterweiterung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes
  • Berücksichtigung der Vermeidung von Emissionen sowie Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 3013 B liegt mit seiner Begründung vom 17. Dezember 2018 bis einschließlich 25. Januar 2019 in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, World Trade Center, Erdgeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Ammonstraße 70, 01067 Dresden, während folgender Sprechzeiten aus: Montag, Freitag 9 bis 12 Uhr, Dienstag, Donnerstag 9 bis 18 Uhr, Mittwoch geschlossen.Die kompletten Planungsunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraums auch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/offenlagen eingesehen werden. Zusätzlich sind die kompletten Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Folgende Untersuchungen und Gutachten liegen vor: 

  • Artenschutzfachbeitrag, Sachverständigenbüro Hahn, 15.10.2016
  • Schalltechnische Untersuchung Gewerbegeräusche, Müller-BBM GmbH, 21.09.2017
  • Schalltechnische Untersuchung Verkehrsgeräusche Baufelder C1 und C2,
  • Müller-BBM GmbH, 10.04.2018

Die Gutachten können während der Sprechzeiten im World Trade Center, Stadtplanungsamt, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4408 (4. Obergeschoss) eingesehen werden.

Während der öffentlichen Auslegung hat jedermann die Möglichkeit, Einsicht in den Entwurf des Bebauungsplanes zu nehmen, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und Stellungnahmen an das Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Dresden, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden, zu senden oder während der Sprechzeiten im World Trade Center, Stadtplanungsamt, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4408 (4. Obergeschoss), zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben.

Stellungnahmen, die nicht während der Beteiligungsfrist abgegeben werden, bleiben bei der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanes unberücksichtigt (§ 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB). 

Dresden, 23.11.2018

Dirk Hilbert
Oberbürgermeister 

Hinweis

Im gleichen Zeitraum ist eine Einsichtnahme in eine Kopie des Bebauungsplanes Nr. 3013 B im Stadtbezirksamt Pieschen, 1. Obergeschoss, Zimmer 101, Bürgerstraße 63, 01127 Dresden, während o. g. Sprechzeiten möglich.

Kontaktperson

Landeshauptstadt Dresden
Stadtplanungsamt
Abteilung Stadtplanung Stadtgebiet
Herr Kretzschmar

Postanschrift:  Postfach 12 00 20, 01001 Dresden
Besucheranschrift: Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, 4. Etage, Zimmer 4408

Telefon:  0351-4883546

Fax: 0351-4883456

E-Mail:  JKretzschmar@dresden.de

Gegenstände

Übersicht
  • Entwurf - Rechtsplan Blatt 1
  • Entwurf - Rechtsplan Blatt 2
  • Entwurf, Begründung, Fassung vom 25. Juni 2018

Informationen

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