Bebauungsplan Landeshauptstadt Dresden Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 393 Dresden-Räcknitz Nr. 3 Nöthnitzer Straße - Campus Süd (Änderung des Geltungsbereiches, Öffentliche Auslegung und Vorstellung der Planung)

  • Status Beendet
  • Zeitraum 18.06.2018 bis 27.07.2018
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bau hat in seiner Sitzung am 24. April 2013 nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit Beschluss-Nr. V2120/13 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 393, Dresden-Räcknitz Nr. 3, Nöthnitzer Straße - Campus Süd, beschlossen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften hat am 25. April 2018 mit Beschluss-Nr. V2191/18 die Änderung des Geltungsbereiches beschlossen sowie den Entwurf des o. g. Bebauungsplanes gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Die Umweltprüfung wurde im Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans durchgeführt und ein Umweltbericht ist erstellt worden. Die Ergebnisse der Prüfung wurden in den Bebauungsplan übernommen.

Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt:

  • Schaffung eines hochwertigen Wissenschafts- und Forschungsstandortes
  • Ausweisung der hierfür erforderlichen Bauflächen in Form von Sondergebieten „Wissenschaft“
  • Sicherung der am Standort vorhandenen Kindertageseinrichtungen als Neubau in Form einer Fläche für Gemeinbedarf
  • Sicherung der Kleingartenanlage des Kleingarten- und Wochenendsiedlervereins „Grabeland“ Dresden e. V.
  • Einordnung der erforderlichen verkehrs- und stadttechnischen Infrastruktur
  • Durchwegung des Gebietes in Ost-West-Richtung als Verbindung zwischen Räcknitz und Plauen und in Nord-Süd-Richtung als Verbindung zwischen dem Wohngebiet nördlich der Nöthnitzer Straße bzw. dem Campus der TU Dresden und dem Südpark
  • Erhalt von Großgrün und Grünbereichen
  • Freihaltung von mikroklimatisch bedeutsamen Bereichen
  • Einordnung von ökologisch sinnvollen Grün- und Freiflächen
  • Grünvernetzung mit dem Südpark

Die Grenze des neuen räumlichen Geltungsbereiches ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan im Maßstab 1: 1000.

Bei der verkehrstechnischen Erschließung wird davon ausgegangen, dass die Nöthnitzer Straße und die darauf verkehrende Quartierbuslinie auch in Zukunft die Anforderungen an den Verkehr bewältigen werden.

Es soll erweitert untersucht werden, welche Anforderungen an die Umgestaltung der Nöthnitzer Straße entstehen, um dem Aufkommen an öffentlichem Personennahverkehr, motorisiertem Individualverkehr und Radverkehr zu entsprechen.

Es wird beauftragt, mit dem Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement bis zum Satzungsbeschluss darüber zu verhandeln, dass

  • bei Architekturwettbewerben oder vergleichbaren Verfahren für die konkreten Bauprojekte der Ortsbeirat Plauen ein Mitglied für die Jury benennen darf
  • im östlichen Plangebiet die konkreten Gebäudeprojekte vorzugsweise in ihrer Breite (Ost-West-Ausdehnung) zu minimieren sind.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 393 liegt mit seiner Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zum Vorhaben vom 18. Juni bis einschließlich 27. Juli 2018 in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, World Trade Center, Erdgeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Ammonstraße 70, 01067 Dresden, während folgender Sprechzeiten aus: Montag, Freitag 9 bis 12 Uhr, Dienstag, Donnerstag 9 bis 18 Uhr, Mittwoch geschlossen.

Die kompletten Planungsunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraums auch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/offenlagen eingesehen werden. Zusätzlich sind die kompletten Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen vor:

Zu den Belangen Landschaftsplan, Klima, Lufthygiene:

  • Landeshauptstadt Dresden, Umweltamt, Schreiben vom 11. September 2015
  • Landeshauptstadt Dresden, Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft, Schreiben vom 18. Juni 2015

Zu den Belangen natürliche Radioaktivität und Geologie

  • Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Schreiben vom 11. Juni 2015

Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange

  • Stadtentwässerung Dresden GmbH, Schreiben vom 18. Mai 2017, zum Belang Niederschlagswasser
  • Landeshauptstadt Dresden, Klimaschutzstab der LH Dresden, Schreiben vom 19. Mai 2017, zum Belang Klimaschutz
  • Landeshauptstadt Dresden, Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft, E-Mail vom 24. Mai 2017 zum Belang Wald
  • Landeshauptstadt Dresden, Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft, LH Dresden, Schreiben vom 29. Mai 2017, zum Belang Grünordnung
  • Amt für Kultur und Denkmalschutz, LH Dresden, Schreiben vom 2. Juni 2017, und Landesamt für Archäologie, Schreiben vom 29. Mai 2017, zum Belang Bodeneingriffe/ Archäologie
  • NABU-Landesverband Sachsen e. V., Schreiben vom 30. Mai 2017, zum Belang Naturschutz/Artenschutz
  • Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Schreiben vom 30. Mai 2017, zu den Belangen natürliche Radioaktivität und Geologie
  • BUND LV Sachsen e. V., Schreiben vom 2. Juni 2017, und Landesarbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutzvereinigungen Sachsens, Schreiben vom 2. Juni 2017, zu den Belangen Naturschutz, Artenschutz, Landschaftsbild, Bodenschutz, Hochwasservorsorge, Immissionsschutz und Klima

Umweltbezogene Stellungnahmen der Öffentlichkeit liegen zu folgenden Belangen vor:

  • Naturschutz (Habitatverlust, Hinweise auf Fauna und Flora, Planungen von Ersatzmaßnahmen)
  • Klima (Verschlechterung der Frischluftzufuhr im Wohngebiet, Erhalt von Frischluftschneisen)
  • Verkehr (Verbesserungen für den Fußgänger- und Radverkehr, Einschränkung des ruhenden Verkehrs im öffentlichen Straßenraum, Verbesserung des ÖPNV, Forderung eines Parkraumkonzeptes)
  • Landschaftsschutz (Frei- und Grünflächenverlust, Bepflanzung, Erhalt der Freiflächen)
  • Bodenschutz (Erhalt der Landwirtschaftsfläche, Minimierung der Versiegelung)
  • Landschaftsbild (Anpassung der Neubauten an das bestehende Ortsbild)
  • Lufthygiene (Feinstaubbelastung, Luftverschmutzung)
  • Lärm (Erstellung eines Lärmgutachtens)
  • Grünordnung (Anlegung des geplanten Südparks, Dach- und Fassadenbegrünung, alleeartige Bepflanzung der Nöthnitzer Straße)

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Umweltbezogene Informationen zu den Auswirkungen auf Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung, Naturhaushalt und Landschaftsbild (Pflanzen, Tiere, Boden, Wasser, Luft, Klima, Eingriffsregelung), Mensch und Gesundheit, Kulturgüter und sonstige Sachgüter, Klimawandel und zu Altlasten.

Folgende Untersuchungen und Gutachten liegen vor:

  • Jan Blau, Büro für Landschaftsplanung, Thomas Frank, Chiroplan,Tommy Kästner, Icarus Umweltplanung, Artenschutzfachlicher Beitrag, Artenschutz und Umweltbildung, 31. Dezember 2015
  • Dipl. Ing. Christian Hein, Landschaftsarchitekt bdla, Grünordnungsplan und Grünordnungsbericht, Dresden, Januar 2018
  • cdf Schallschutz Consulting, Bericht Nr. 17-3547/01, Emissionskontingentierung, Dresden, 27. November 2017
  • cdf Schallschutz Consulting, Bericht Nr. 17-3547/02, Verkehrslärmuntersuchung, Dresden, 27. November 2017
  • Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG, Klimagutachten zum Rahmenplan Südvorstadt – Detaillierte Kaltluftrechnungen für Technologiemeile und Neuer Pol, Dezember 2014 und ergänzende Stellungnahme zur geplanten Bebauung am Fraunhofer Institut vom 13. November 2017 und 2. ergänzende Stellungnahme zur Anpassung Technologiemeile im Osten vom 13. April 2018
  • Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG, Ermittlung der Wirkung der zusätzlichen Bebauung der Nöthnitzer Straße (Technologiemeile) auf die Luftschadstoffbelastung der Bergstraße mit besonderer Beachtung der Messstation Bergstraße, Juni 2017
  • Institut für Bahntechnik (ifb), Bericht Nr. 2017/513210/540, Gutachterliche Stellungnahme zu elektromagnetischen Feldern, 14. September 2017
  • Entwurfs- und Ingenieurbüro Straßenwesen GmbH, EIBS und Noack Landschaftsarchitekten, Aktualisierung Erschließungskonzept, November 2017
  • Institut für technisch-wissenschaftliche Hydrologie GmbH (itwh), Dipl.-Hyd. Peter Gocht, Entwässerungskonzept und Überflutungsprüfung, Dezember 2017

Die Gutachten können während der Sprechzeiten im World Trade Center, Stadtplanungsamt, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4310 (4. Obergeschoss) eingesehen werden.

Während der öffentlichen Auslegung hat jedermann die Möglichkeit, Einsicht in den Entwurf des Bebauungsplanes und in die bereits vorliegenden, wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen zu nehmen und Stellungnahmen an das Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Dresden, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden, zu senden oder während der Sprechzeiten im World Trade Center, Stadtplanungsamt, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4310 (4. Obergeschoss), zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben.

Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB).
Darüber hinaus wird der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 393, Dresden-Räcknitz Nr. 3, Nöthnitzer Straße – Campus Süd am Mittwoch, 18. Juli 2018, 17:30 Uhr, in der TU Dresden, von-Gerber-Bau, Bergstraße 53, 01069 Dresden, Hörsaal 38 (rollstuhlgerecht) vorgestellt. Im Rahmen der Vorstellung wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und künftige Bebauung des Gebietes zu informieren, sie zu erörtern sowie Stellungnahmen vorzubringen.

Dresden,29.05.2018

gez.

i. V. Detlef Sittel
Erster Bürgermeister

Dirk Hilbert
Oberbürgermeister

Hinweis

Im gleichen Zeitraum ist eine Einsichtnahme in eine Kopie des Bebauungsplanes Nr. 393, Dresden-Räcknitz Nr. 3, Nöthnitzer Straße – Campus Süd, im Ortsamt Plauen, 1. Obergeschoss, Zimmer 104, Nöthnitzer Straße 2, 01187 Dresden, während o. g. Sprechzeiten möglich.

Kontaktperson

Landeshauptstadt Dresden
Stadtplanungsamt
Abteilung Stadtplanung Stadtgebiet
Frau Leibnitz

Postanschrift: Postfach 12 00 20, 01001 Dresden
Besucheranschrift: Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, 4. Etage, Zimmer 4310
Telefon: 0351-4883289
Fax: 0351-4883456
E-Mail: SLeibnitz@dresden.de

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