Bebauungsplan Landeshauptstadt Dresden Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 357 B, Dresden-Neustadt Nr. 39 Leipziger Straße/Neustädter Hafen (Aufstellungsbeschluss; Öffentliche Auslegung)

  • Status Beendet
  • Zeitraum 14.12.2017 bis 19.01.2018
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Hinweis:

Die öffentliche Bekanntmachung zum Bebauungsplan Nr. 357 B (Dresdner Amtsblatt 44/2017 vom 3. November 2017,Seite 19/20 wird für rechtsungültig erklärt, da mit Beginn des Auslegungszeitraumes 13. November 2017 nicht das aktuelle Blatt 2 des Rechtsplanes auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/offenlagen sowie in dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingestellt war. Maßgebend ist nun diese erneute öffentliche Bekanntmachung.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 18. Oktober 2017 nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit Beschluss-Nr. V1850/17 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 357 B, Dresden-Neustadt Nr. 39,.Leipziger Straße/Neustädter Hafen, beschlossen sowie den Entwurf des o. g. Bebauungsplanes gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt:

  • Entwicklung eines urbanen, gemischt genutzten Stadtquartiers mit einem hohen Anteil innerstädtischen Wohnens, ergänzt durch andere nicht störende Nutzungen wie Kultur und Freizeit, hafenbezogene Nutzungen, Gastronomie und Beherbergung, Dienstleistungen etc.,
  • Einfügen der neuen Bebauung in das Stadtbild und den Landschaftsraum der Elbe,
  • Schaffung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse unter besonderer Berücksichtigung der Immissionsbelastung,
  • Sicherung und Entwicklung von Freizeit- und Erholungsnutzungen am Neustädter Hafen,
  • Sicherung des Elberadweges und Schaffung öffentlicher Querungen des Gebietes,
  • Sicherung der öffentlichen Zugänglichkeit der Hafenpromenade,
  • Erhaltung von Grünflächen und Aufwertung im Hinblick auf die bestehenden Schutzgebiete,
  • Durchgrünung des Plangebietes,
  • Entwicklung eines nachhaltigen und CO2-armen Stadtteils,
  • Sicherung der verkehrs- und medientechnischen Erschließung und
  • Vorsorge für die Bewältigung der Hochwasserrisiken angesichts der Lage des Plangebiets im Überschwemmungsgebiet, soweit dies im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung möglich ist.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan im Maßstab 1 : 1000.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.357 B wird begrenzt: im Norden und Nordwesten durch die Flurstücke 2586/1, 1117/a, 1131/12 (Teilfläche), 1131/14 (Teilfläche), 1131/9 und 1131/4 der Gemarkung Neustadt sowie die Leip ziger Straße, im Osten und Nordosten durch die Mittellinie der Leipziger Straße, das Firmengelände eines Pharmaunternehmens auf dem Flurstück 1960/11, die Uferstraße sowie den Weg auf dem Flurstück 851/e der Gemarkung Neustadt, im Süden durch das Firmengelände eines Pharmaunternehmens auf den Flurstücken 1960/11, 855/2 und 856 der Gemarkung Neustadt und im Südwesten und Nordwesten durch den Neustädter Hafen und die Elbe.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 357 B liegt mit seiner Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zum Vorhaben vom 18. Dezember 2017 bis einschließlich 19. Januar 2018 in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, World Trade Center, Erdgeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Ammonstraße 70, 01067 Dresden, während folgender Sprechzeiten aus: Montag, Freitag 9 bis 12 Uhr, Dienstag, Donnerstag 9 bis 18 Uhr, Mittwoch geschlossen.

Die kompletten Planungsunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraums auch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/offenlagen eingesehen werden. Zusätzlich sind die kompletten Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Umweltbezogene Stellungnahmen der Öffentlichkeit liegen zu folgenden Belangen vor:

  • Hochwasser (Bauverbot im Überschwemmungsgebiet, Hochwassersicherheit, Verlustrisiken, Schadenspotential, Schadenersatz, Retentionsraum)
  • Landschaftsschutz (Frei- und Grünflächenverlust, Charakter des Elbraums)
  • Grünordnung (Durchgrünung, Baumpflanzungen)
  • Schallschutz (Gewerbe- und Verkehrslärm)
  • Luftverschmutzung (Feinstaub)
  • Klima (Klimawandel, Mikroklima)
  • Artenschutz (Habitatverlust, Ersatzmaßnahmen)

Folgende umweltbezogene Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange liegen vor:

  • Landesdirektion Dresden
    Schreiben vom 17. Juli 2013 - Thema: Hochwasser, Landschaftsschutz
  • Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge
    Schreiben vom 3. Juli 2013 - Thema: Hochwasser
  • Industrie- und Handelskammer Dresden
    Schreiben vom 24. Juli 2013 - Thema: Hochwasser, Klima
  • Umweltamt der Landeshauptstadt Dresden
    Schreiben vom 13. Juni 2013 - Thema: Hochwasser
    Schreiben vom 19. Juli 2013 - Thema: Schallschutz
  • Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft der Landeshauptstadt Dresden
    Schreiben vom 28. Juni 2013 - Thema: Grünordnung
  • Stadtentwässerung Dresden GmbH
    Schreiben vom 19. Juli 2013 - Thema: Hochwasser
  • Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) Sachsen e. V.
    Schreiben vom 8. Juli 2013 - Thema: Hochwasser, Landschaftsschutz
  • Landesverein Sächsischer Heimatschutz e. V.
    Schreiben vom 19. Juli 2013 - Thema: Landschaftsschutz
  • Landesarbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutzvereinigungen Sachsens
    Schreiben vom 11. Juli 2013 - Thema: Natur- und Landschaftsschutz, Hochwasser
  • Naturschutzbund Sachsen e. V.
    Schreiben vom 8. Juli 2013 - Thema: Natur- und Landschaftsschutz, Hochwasser
  • Landesverband Sächsischer Angler
    Schreiben vom 7. Juni 2013 - Thema: Natur- und Landschaftsschutz Hochwasser,
  • Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen
    Schreiben vom 18. Juni 2013 - Thema: Hochwasser
  • Wasser- und Schifffahrtsamt Dresden
    Schreiben vom 1. Juli 2013 - Thema: Hochwasser, Natur- und Landschaftsschutz

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Umweltbezogene Informationen zu den Auswirkungen auf Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung, Naturhaushalt und Landschaftsbild (Pflanzen, Tiere, Boden, Wasser, Luft, Klima, Eingriffsregelung), Mensch und Gesundheit, Kulturgüter und sonstige Sachgüter, Klimawandel und zu Altlasten.

Folgende Untersuchungen und Gutachten liegen vor:

Baugrund Dresden Ingenieurgesellschaft mbH (2015):
Hydrologisches Gutachten, Fachthema Hochwasserschutz, Bebauungsplan Nr. 357 B, Leipziger Straße/ Neustädter Hafen, Dresden-Neustadt Nr. 39

Blau, Frank & Kästner (2013):
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Bebauungsplan Nr. 357 B, Leipziger Straße/ Neustädter Hafen, Dresden-Neustadt Nr. 39

cdf Consulting (2017):
Schallimmissionsprognose, Bebauungsplan Nr. 357 B, Leipziger Straße/ Neustädter Hafen, Dresden-Neustadt Nr. 39 (Bericht Nr. 14-2980/03)

EIBS GmbH (2015):
Konzept zur Medienerschließung, Bebauungsplan Nr. 357 B, Leipziger Straße/ Neustädter Hafen, Dresden-Neustadt Nr. 39

EIBS GmbH (2017):
Konzept zur Verkehrserschließung, Bebauungsplan Nr. 357 B, Leipziger Straße/ Neustädter Hafen, Dresden-Neustadt Nr. 39

Machleidt + Partner, Büro für Städtebau mit sinai Faust Schroll Schwarz Freiraumplanung +Projektsteuerung GmbH (2009):
Masterplan Leipziger Vorstadt - Neustädter Hafen Dresdens neue Adresse am Wasser

Rohdecan Architekten GmbH (2016):
Werkstattverfahren Hafencity Stufe II, Leipziger Vorstadt II, Neustädter Hafen Dresden

Die Gutachten können während der Sprechzeiten im World Trade Center, Stadtplanungsamt, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4352 (4. Obergeschoss) eingesehen werden.

Während der öffentlichen Auslegung hat jedermann die Möglichkeit, Einsicht in den Entwurf des Bebauungsplanes und in die bereits vorliegenden, wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen zu nehmen und Stellungnahmen an das Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Dresden, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden, zu senden oder während der Sprechzeiten im World Trade Center, Stadtplanungsamt, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4352 (4. Obergeschoss), zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben.

Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB).

Dresden, 30. November 2017

Dirk Hilbert
Oberbürgermeister

In Vertretung

gez. Detlef Sittel
Erster Bürgermeister

Hinweis:

Im gleichen Zeitraum ist eine Einsichtnahme in eine Kopie des Bebauungsplanes Nr. 357 B im Ortsamt Neustadt, 2. Obergeschoss, Flurbereich, Hoyerswerdaer Straße 3, 01099 Dresden während o. g. Sprechzeiten möglich.

Kontaktperson

Landeshauptstadt Dresden
Stadtplanungsamt
Abteilung Stadtplanung Innenstadt
Frau Gloger

Postanschrift: Postfach 12 00 20, 01001 Dresden
Besucheranschrift: Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, 4. Etage, Zimmer 4352
Telefon: 0351-4883282
Fax: 0351-4883213
E-Mail: EGloger@Dresden.de

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