Bebauungsplan Landeshauptstadt Dresden Öffentliche Auslegung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6024, Dresden-Neustadt Albert-stadt Ost Jägerpark (Vorstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und frühzeitige Beteiligung)

  • Status Beendet
  • Zeitraum 12.10.2017 bis 16.11.2017
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr hat in seiner Sitzung am 18. Mai 2016 nach § 2 Absatz 1 i. V. m. § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit Beschluss-Nr. V1004/16 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6024, Dresden-Neustadt, Albertstadt Ost Jägerpark, beschlossen.

Mit dem vorhabenbezogene Bebauungsplan werden folgende Ziele verfolgt:

  • Konversion und Revitalisierung einer ehemals u. a. militärisch genutzten Fläche am Rand der Äußeren Neustadt und ihre Entwicklung zu einem attraktiven Wohnstandort mit ergänzenden Angeboten für Handel, nicht störendem Gewerbe und Bildungseinrichtung.
  • Errichtung eines nachhaltigen Wohnquartiers mit ca. 600 Wohnungen (davon 15 % als Sozialwohnungen) in vorwiegend vier- bis fünfgeschossigen Mehrfamilienhäusern in durchgrünter offener Bauweise einschließlich der notwendigen Infrastruktur.
  • Schaffung von Baurecht für den östlichen Teil der „Planstraße Ost“ als Voraussetzung für die verkehrliche und stadttechnische Erschließung des Vorhabengebietes.
  • Die „Planstraße Ost“ ist so zu gestalten, dass sie für die Einrichtung einer Buslinie genutzt werden kann.
  • Abrundung des Gebietes nach Nord, West und Ost durch breite Grünzonen in Form von Wällen als Übergang zur Heide und den Sportstätten, diese sollen den Lärmschutz sichern und Habitate für Eidechsen und Schlingnattern anbieten.
  • Ausbildung einer lokalklimatisch wirksamen Durchgrünung im Übergang zur Dresdner Heide und Herstellung einer ausreichend breiten öffentlichen Grünverbindung von der „Planstraße Ost“ in Richtung Heide und Einbindung in das Wegesystem der Heide.
  • Besondere Berücksichtigung naturschutzrechtlicher Belange durch Schaffung von Ersatzhabitaten innerhalb und außerhalb des Plangebietes für die streng geschützten Arten Zauneidechse und Schlingnatter.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend ist die zeichnerische Festsetzung im Maßstab 1 : 1000.

Die Planung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6024 liegt darüber hinaus mit Begründung vom 16. Oktober bis einschließlich 16. November 2017 in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, World Trade Center, Erdgeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells,  Ammonstraße 70, 01067 Dresden, während folgender Sprechzeiten aus: Montag, Freitag 9 bis 12 Uhr, Dienstag, Donnerstag   9 bis 18 Uhr, Mittwoch geschlossen.

Die kompletten Planungsunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraums auch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/offenlagen eingesehen werden. Zusätzlich sind die kompletten Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Folgende Gutachten wurden erstellt:

  • UGB-Genehmigungsmanagement GmbH
    Umweltbericht und Artenschutzfachbeitrag zum Vorhabenbezogenem Bebauungsplan Nr. 6024, Rostock, 28. April 2017
  • landschaftsARCHITEKTURbüro von gagern
    Grünordnungsplan zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6024, Erläuterungen zur Ausführungsplanung - Habitat II für Schlingnattern (Coronella austriaca), Dresden, 29. April 2017
  • Büro für Schallschutz Dr. Felsch
    Schallimmissionsberechnung zum Bauvorhaben Jägerpark Dresden, Wandlitz, 26. April 2017
  • Dr. Plötner
    Pilotprojekt „Reptilienwall“ im Rahmen des Bauvorhabens „Jägerpark Dresden“ Fachliche Grundlagen zur Umsiedlung von Zauneidechse und Schlingnatter und zur Schaffung und Entwicklung eines Ersatzlebensraumes, Rehfelde, 20. April 2016
  • Dr. Plötner, M. Doležalová
    Ausgleichsmaßnahmen für die Zauneidechse (Lacerta agilis) im Rahmen des Bauvorhabens „Jägerpark Dresden“, Grundlagen für die Ausführungsplanung „Habitat I“, Rehfelde, 14. März 2017
  • Deutscher Wetterdienst
    Erste Einschätzung zu den Kaltluftverhältnissen am Standort Jägerpark Dresden, Potsdam, 21. Oktober 2015
  • MEP Plan GmbH
    Geländeerhebungen zum Bebauungsplangebiet „Jägerpark“, Dresden, 07. November 2014

Die Gutachten können während der Sprechzeiten im World Trade Center, Stadtplanungsamt, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4352 (4. Obergeschoss) eingesehen werden.
Während der frühzeitigen Beteiligung besteht allgemein die Möglichkeit, Einsicht in die Planunterlagen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu nehmen und Stellungnahmen an das Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Dresden, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden, zu senden oder während der Sprechzeiten im World Trade Center, Stadtplanungsamt, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4352 (4. Obergeschoss), zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben.
Stellungnahmen, die nicht während der Beteiligungsfrist abgegeben werden, bleiben bei der weiteren Bearbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes unberücksichtigt (§ 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB).

Dresden, 29. September 2017

gez.: Dirk Hilbert

Dirk Hilbert
Oberbürgermeister

Hinweis:

Im gleichen Zeitraum ist eine Einsichtnahme in eine Kopie des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6024 im Ortsamt Neustadt, 2. Obergeschoss, Flurbereich, Hoyerswerdaer Straße 3, 01099 Dresden, während o. g. Sprechzeiten möglich.

Kontaktperson

Landeshauptstadt Dresden
Stadtplanungsamt
Abteilung Stadtplanung Innenstadt
Frau Gloger

Postanschrift: Postfach 12 00 20, 01001 Dresden
Besucheranschrift: Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, 4. Etage, Zimmer 4352
Telefon: 0351-4883282
Fax: 0351-4883213
E-Mail: EGloger@dresden.de

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