Bebauungsplan Landeshauptstadt Dresden Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 3016, Dresden-Mickten Nr. 9, An der Elbaue/Brockwitzer Straße (Aufstellungsbeschluss, Vorstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und frühzeitige Beteiligung)

  • Status Beendet
  • Zeitraum 25.09.2017 bis 27.10.2017
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Planzeichnung

Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt:

  • Entwicklung von Wohnbauflächen für städtisch urbane Wohnformen mit unterschiedlichen zeitgemäßen Gebäude- und Wohnungstypologien,
  • Schaffung einer hohen Wohnqualität durch Berücksichtigung angemessener Grün- und Freiflächenanteile mit Aufenthaltsqualität,
  • Fortentwicklung des vorhandenen Erschließungsgerüsts,
  • Berücksichtigung von Bedarfen nach Kindertagesstätten und Schulplätzen soweit erforderlich.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3016 wird begrenzt: im Norden durch die Lommatzscher Straße, im Westen durch die westliche Grenze der Flurstücke 809 und 807 sowie der Straße An der Elbaue, im Süden durch die Kötzschenbroder Straße und im Westen durch die östliche Grenze der Flurstücke 820, 813, 815 und 388/1 sowie der Brockwitzer Straße.
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend ist die zeichnerische Festsetzung im Maßstab 1 : 1000.

Die Öffentlichkeit wird nach § 3 Absatz 1 Satz 1 BauGB über die Neuordnung des Gebietes in
einer öffentlichen Erörterung am Donnerstag, 19. Oktober 2017, 18 Uhr im Ortsamt Pieschen, Bürgersaal, Bürgerstraße 63, 01127 Dresden, unterrichtet. Im Rahmen der Vorstellung wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die künftige Bebauung des Gebietes zu informieren, sie zu erörtern sowie Stellungnahmen vorzubringen.

Die Planung des Bebauungsplanes Nr. 3016 liegt mit der Erläuterung vom 25. September bis einschließlich 27. Oktober 2017 in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, World Trade Center, Erdgeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Ammonstraße 70, 01067 Dresden, während folgender Sprechzeiten aus: Montag, Freitag 9 bis 12 Uhr, Dienstag, Donnerstag 9 bis 18 Uhr, Mittwoch geschlossen.

Die kompletten Planungsunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraums auch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/offenlagen eingesehen werden. Zusätzlich sind die kompletten Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Folgendes Gutachten wurde erstellt:

  • MEP Plan GmbH
    Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, Dresden 2016

Das Gutachten kann während der Sprechzeiten im World Trade Center, Stadtplanungsamt, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4331 (4. Obergeschoss) eingesehen werden.

Während der frühzeitigen Beteiligung besteht allgemein die Möglichkeit, Einsicht in die Planunterlagen des Bebauungsplanes zu nehmen und Stellungnahmen an das Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Dresden, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden, zu senden oder während der Sprechzeiten im World Trade Center, Stadtplanungsamt, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4331 (4. Obergeschoss), zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben.

Stellungnahmen, die nicht während der Beteiligungsfrist abgegeben werden, bleiben bei der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanes unberücksichtigt (§ 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB).

Dresden, 7. September 2017

Dirk Hilbert
Oberbürgermeister

Hinweis:

Im gleichen Zeitraum ist eine Einsichtnahme in eine Kopie des Bebauungsplanes Nr. 3016 im Ortsamt Pieschen, 1. Obergeschoss, Zimmer 101, Bürgerstraße 63, 01127 Dresden, während o. g. Sprechzeiten möglich.

Kontaktperson

Landeshauptstadt Dresden
Stadtplanungsamt
Abteilung Stadtplanung Stadtgebiet
Frau Böcker
Postanschrift: Postfach 12 00 20, 01001 Dresden
Besucheranschrift: Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, 4. Etage, Zimmer 4331
Telefon: 0351-4883584
Fax: 0351-4883456
E-Mail: sboecker@dresden.de

Gegenstände

Übersicht
  • Vorentwurf Gestaltungsplan
  • Erläuterungen zum Vorentwurf mit Erschließungsvarianten 1 und
  • Vorentwurf Geltungsbereich
  • Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung

Informationen

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