Raumordnungs-/Bauleitplan Gemeinde Dorfchemnitz Öffentliche Auslegung

Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Am Berg“, Gemeinde Dorfchemnitz

  • Status Beendet
  • Zeitraum 15.03.2018 bis 20.04.2018
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung

„Am Berg“, Gemeinde Dorfchemnitz

Der Gemeinderat Dorfchemnitz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.02.2018 mit Beschluss Nr. 06/2018 den Entwurf zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Am Berg“, Dorfchemnitz, in der Fassung 02/2018 mit Planzeichnung im Maßstab 1:2.000, Textteil und Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß §3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich der Ergänzungssatzung umfasst Teile der Flurstücke Nr. 59/1, 68, 680/1, 680/2, 683, 685, 689/1, 690, 691 und 886/5 der Gemarkung Dorfchemnitz.

Die Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung wird im vereinfachten Verfahren nach §13 BauGB durchgeführt. Gemäß §13 BauGB ist eine Umweltprüfung nach §2 Abs.4 BauGB, der Umweltbericht gemäß §2a BauGB und die Angaben zu umweltbezogenen Informationen nach §3 Abs.2 Satz 2 BauGB entbehrlich; §4c BauGB ist nicht anzuwenden. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §13 Abs.2 Nr. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung für das vorliegende Satzungsverfahren abgesehen wurde.

Der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Am Berg“, Dorfchemnitz, in der Fassung 02/2018, bestehend aus dem Plan- und Textteil sowie der beigefügten Begründung, liegt gemäß §3 Abs.2 BauGB in der Zeit vom

15.03.2018  bis 20.04.2018

im Bauamt der Stadtverwaltung Sayda, Am Markt 1, 09619 Sayda, öffentlich aus und kann dort während der Dienststunden zu folgenden Zeiten eingesehen werden, sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt:

Dienstag                      9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag                  9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag                         9.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

Zudem erfolgt ebenfalls im Zeitraum vom 15.03. bis 20.04.2018 die öffentliche Auslage im Bürgerbüro Dorfchemnitz, Kammstraße 3, 09619 Dorfchemnitz:

Donnerstag                  16.00 – 18.00 Uhr.

Ergänzend werden die auszulegenden Planunterlagen im Beteiligungszeitraum auf der Internetseite der Gemeinde und auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung bereitgestellt.

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Einsicht in die Planungsunterlagen nehmen und Anregungen und Bedenken schriftlich abgeben oder mündlich zur Niederschrift vortragen.

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Ergänzungssatzung nicht von Bedeutung ist.

Ein Antrag nach §47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §4 Abs.2 BauGB, erfolgt gleichzeitig während der o.g. Auslegungsfrist.

Th. Schurig

Bürgermeister                                                              Siegel

Kontaktperson

Stadtverwaltung Sayda

Hauptamt

Am Markt 1

09619 Sayda

Tel: 037365/97215

Fax: 037365/97220

E-Mail:  hauptamt@sayda.de

Gegenstände

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  • Bekanntmachung
  • Planzeichnung
  • Begründung

Informationen

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