Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Döbeln hat in seiner Sitzung am 04.04.2019 auf Grundlage von § 14 ff Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 09.03.2018 (Sächs.GVBl. S. 62) folgende Satzung über die Veränderungssperre zum Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbepark „Am Fuchsloch“ beschlossen:
Satzung der Großen Kreisstadt Döbeln über die Veränderungssperre gem. § 14 ff BauGB zum Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbepark „Am Fuchsloch“ der Stadt Döbeln
Diese Satzung steht zum Download unter 'Informationen zur Beteiligung' bereit.
Die Satzung der Großen Kreisstadt Döbeln über die Veränderungssperre gem. § 14 ff BauGB zum Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbepark „Am Fuchsloch“ der Stadt Döbeln wurde gem. § 16 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Amtsblatt der Stadt Döbeln, welches am 15.05.2019 erschienen ist, ortsüblich bekanntgemacht. Zudem wurde diese Satzung am 15.05.2019 auf der Internetseite der Stadt Döbeln unter folgendem Link https://www.doebeln.de/index.php/bauleitplanung eingestellt.
Stadtplanungsamt Döbeln
Frau Weber
Tel.: 03431 / 579 - 285