Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Döbeln hat mit Beschluss-Nr. 35/4/2019 vom 12.12.2019 den Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17/2019 „Walduferviertel“ (Stand 11/2019) mit Begründung gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Walduferviertel“ erstreckt sich vollständig auf das Plangebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 17/94 „ehemalige Zuckerfabrik“. Die räumliche Ausdehnung der 1. Änderung des Bebauungsplanes entspricht der nebenstehenden kartenmäßigen Darstellung.
Mit dem Bebauungsplan sollen für die anhaltende Nachfrage nach Bauplätzen für Einfamilienhäuser attraktive innerstädtische Angebote geschaffen werden. Durch die gezielte Wiedernutzbarmachung dieser klassischen Konversionsfläche soll die Innenentwicklung von Döbeln gestärkt werden.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17/2019 „Walduferviertel“ sollte als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden.
Im Zuge des Verfahrens wurde festgestellt, dass das beschleunigte Verfahren nicht zur Anwendung kommen kann. Ausschlaggebend dafür ist die mit dem Umgriff des Plangebietes verbundene Überschreitung des Schwellenwertes der Größe der Grundfläche von 20.000m² gem. § 13a (1) Nr. 1 BauGB. Vor diesem Hintergrund ist im Verfahren der Nachweis zu führen, dass durch die Änderung des Bebauungsplans keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Angesichts der artenschutzrechtlichen Beurteilung durch das beauftragte Planungsbüro ist der notwendige Nachweis nicht zu erbringen und somit die Änderung des Bebauungsplanes im zweistufigen Vollverfahren durchzuführen.
Zur Unterrichtung der Öffentlichkeit liegen die Unterlagen zum Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17/2019 „Walduferviertel“ (Stand 11/2019) in der Zeit vom
06.01.2020 bis einschließlich 07.02.2020
im Rathaus Döbeln, Planungsamt, Obermarkt 1, 04720 Döbeln öffentlich aus.
Sie können während der Öffnungszeiten
Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr / 13.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch 9.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr / 13.00 – 16.00 Uhr
Freitag 9.00 – 12.00 Uhr
von jedermann eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes schriftlich an die Stadt Döbeln, Planungsamt, Obermarkt 1, 04720 Döbeln eingereicht oder während der Auslegungszeiten mündlich im Planungsamt zur Niederschrift vorgebracht werden.
Die vollständigen Unterlagen zum Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17/2019 sind zudem im Internet in dem Zeitraum der Offenlegung verfügbar unter:
- https://www.doebeln.de/index.php/bauleitplanung/aktuelle-planungen
- https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/doebeln/beteiligung/aktuelle-themen/1018991
Liebhauser Siegel 13.12.2019
Oberbürgermeister
Frau Weber
Tel.: 03431 / 579-285 E-Mail: anne.weber@doebeln.de