Bebauungsplan Gemeinde Doberschütz Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "Wohngebiet Paschwitzer Landstraße" im OT Sprotta-Siedlung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 06.12.2021 bis 07.01.2022
  • Stellungnahmen 3 Stellungnahmen
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Planzeichnung

 

Beschluss / Offenlegung des Bebauungsplans

„Wohngebiet Paschwitzer Landstraße“ OT Sprotta-Siedlung, Gemeinde Doberschütz

Der Gemeinderat der Gemeinde Doberschütz hat in seiner Sitzung am 02.11.2021 den Entwurf des Bebauungsplans „Wohngebiet Paschwitzer Landstraße“ in der Fassung vom 02.11.2021, bestehend aus der Planzeichnung, den Textlichen Festsetzungen und der Begründung gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Unterrichtung der Öffentlichkeit durch Offenlage bestimmt (Beschluss-Nr. 157/2021).

Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB, durchgeführt.

Der Geltungsbereich umfasst eine Teilfläche von ca. 21.000m² des in der Gemarkung Sprotta Flur 1 liegenden Flurstücks 92/14 (s. Übersichtsplan).

Der Bebauungsplan „Wohnbaugebiet Paschwitzer Landstraße“ wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung unter Einbeziehung von Außenbereichsflächen im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB i.V.m. § 13a BauGB aufgestellt. Gemäß § 13a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.

Der durch den Gemeinderat beschlossene Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung, Textlichen Festsetzungen und der Begründung liegt in der Zeit vom 06.12.2021 bis einschließlich 07.01.2022 in der Gemeindeverwaltung Doberschütz im Bauamt, Zimmer 15, Breite Straße 17 in 04838 Doberschütz nach Terminvereinbarung unter Tel. 034244/54017 bzw. 034244/5400, während der Dienstzeiten öffentlich und zu jedermanns Einsicht aus.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf abgegeben werden.

Der Bebauungsplanentwurf (Stand: 02.11.2021), bestehend aus der Planzeichnung, Textlichen Festsetzungen und der Begründung ist zusätzlich im Internet auf der Website

            https://doberschuetz.eu/dob/buergerservice/aktuelle-Bauleitplanverfahren

abrufbar.

Außerdem können Sie die Planunterlagen im Beteiligungsportal des Landes Sachsen unter

          www.bauleitplanung.sachsen.de

                           bzw.

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

einsehen.

Für Rückfragen steht der Planverfasser: JF-Consulting, Forellenhof, 86356 Neusäß-Ottmarshausen, Ansprechpartner: J. W. Fehr,  Telefon: 0821/484466 bzw. 01718135265, Fax: 0821/489513; E-Mail: info@if-consulting.de oder

Gemeindeverwaltung Doberschütz,  Frau Brandt, Tel. 034244/54017 zur Verfügung.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Wohngebiet Paschwitzer Landstraße“ im OT Sprotta-Siedlung unberücksichtigt bleiben.

Doberschütz, den 16.11.2021                                              

gez. Märtz

Bürgermeister

 

Übersichtsplan OT Sprotta-Siedlung mit Geltungsbereich Bebauungsplan „Wohngebiet Paschwitzer Landstraße“  (siehe Vorschaubild)

Kontaktperson

Gemeindeverwaltung Doberschütz

Breite Straße 17

04838 Doberschütz

Bauverwaltung Frau Brandt

Tel. 034244/54017

Birgit.Brandt@Doberschuetz.de

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung Aufstellung
  • Bekanntmachung Beschluss /Offenlage
  • Planzeichnung mit Textfestsetzungen
  • Begründung
  • Gutachten

Informationen

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