Am nordöstlichen Ortsrand des Ortsteils Battaune der Gemeinde Doberschütz befindet sich das Flurstück 52/9, Flur 1 der Gemarkung Battaune südöstlich der Wildenhainer Straße. Das von der Satzung betroffene Flurstück 52/9 unterliegt derzeit einer landwirtschaftlichen Nutzung bzw. ist Intensivgrünland.
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Doberschütz von 2005 ist das Flurstück 52/9 bereits als geplante Wohnbaufläche ausgewiesen. Das Flurstück ist, nach aktuellem Stand dem Außenbereich zuzuordnen. Um die Entwicklung des Flurstücks zu Wohngrundstücken für bis zu drei Wohnhäuser dauerhaft bauplanungsrechtlich zu sichern, soll es in den angrenzenden Innenbereich des Ortsteils Battaune einbezogen werden.
Frau Brandt
Tel. 034244/54020
Mail: Birgit.Brandt@Doberschuetz.de