Bebauungsplan Stadt Dippoldiswalde Erneute Beteiligung

Vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Erweitertes Einkaufszentrum Alte Altenberger Straße/EDEKA"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 14.05.2021 bis 29.05.2021
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Bekanntmachung

Erneute öffentliche Auslegung und Beteiligung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Erweitertes Einkaufszentrum Alte Altenberger Straße/EDEKA"

Bekanntmachung

Erneute, eingeschränkte und verkürzte öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Aus der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB haben sich für die Planung wesentliche Änderungen ergeben, die eine Überarbeitung des Bebauungsplanentwurfs erforderlich machen und eine erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB begründen. Gegenüber den Unterlagen zum Entwurfsbeschluss haben sich nachstehende Änderungen ergeben:

  • Redaktionelle Anpassung der Verkaufsfläche des Garten-und Baumarktcenter Krüger an den Bestand. Im ursprünglichen Entwurf wurde versehentlich eine Verkaufsfläche von 950 m² angenommen. Der Bestandsmarkt hat jedoch eine Verkaufsfläche von 1500 m², diese redaktionell Änderung wurde im neuen Entwurf entsprechend übernommen. Einhergehend mit dieser Verkaufsflächenanpassung des Garten-und Baumarktcenters wurden die erforderlichen
  • Stellplätze angepasst.
  • Übernahme der schallschutztechnischen Festsetzungen aus der Begründung des Bebauungsplanes in den Rechtsplan. Diese redaktionelle Anpassung dient zur besseren Übersicht und Konkretisierung.
  • Zusätzlich zu den bisherigen Hinweisen im ersten Entwurf wurden die nachrichtlichen Übernahmen im neuen Entwurf zeichnerisch dargestellt, Überschwemmungsgebiet, Hochwasserentstehungsgebiet archäologischer Relevanzbereich und Altlastenverdachtsflächen.
  • In der Begründung zum Bebauungsplan wurden die naturschutzrechtlichen Belange ausführlicher dargestellt.
  • Die Hinweise wurden um den Radonschutz erweitert.
  • Zur Konkretisierung der zeichnerisch festgesetzten Baulinien, wurde eine Festsetzung zu den Abstandsflächen im Plangebiet aufgenommen, benachbarte Grundstücke sind hiervon nicht betroffen.
  • Bislang war zur höhenmäßigen Beschränkung der baulichen Anlagen im Plangebiet eine bestimmte Höhe festgesetzt und zusätzlich noch die Geschossigkeit. Diese Doppelfestsetzungsfunktion ist überflüssig, darum wurde im neuen Entwurf die festgesetzte Geschossigkeit gestrichen. Die festgesetzte Höhe ist ausreichend zur maßlichen Höhenbegrenzung baulicher Anlagen.

Die geänderten Bestandteile sind in den Unterlagen rot kenntlich gemacht.

Der Entwurf des Bebauungsplans bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung liegt in der Zeit

vom 14. Mai 2021 bis einschließlich 28. Mai 2021

Stadtverwaltung Dippoldiswalde, Außenstelle, Bauverwaltung, Dr.-Friedrichs-Straße 25a, 01744 Dippoldiswalde.

MONTAGS                   von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

DIENSTAGS                 von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

MITTWOCHS                von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

DONNERSTAGS           von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

FREITAGS                    von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen von jedermann schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Stadtentwicklungsamt oder durch E-Mail mit qualifizierter Signatur an bauverwaltung@dippoldiswalde.de abgegeben werden.

Der Entwurf des Bebauungsplanes und die dazugehörige Begründung sind außerdem im Internet auf der Website der Stadt Dippoldiswalde http://www.dippoldiswalde.de abrufbar.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist bei der Gemeindeverwaltung schriftlich, per E-Mail oder zur Niederschrift abgegeben werden – jedoch nur zu den geänderten und ergänzten Teilen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange werden parallel gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB beteiligt und über die erneute eingeschränkte öffentliche Auslegung des Planentwurfes benachrichtigt. Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wird die Dauer der Auslegung und die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen angemessen verkürzt auf eine Frist von 2 Wochen, da die Änderungen rein redaktionell sind und die Grundzüge der Planung nicht berühren.

Dippoldiswalde, den 22. April 2021

Kontaktperson

Simone Ullrich-Braune

Fachbereichsleiterin Bauverwaltung

Große Kreisstadt Dippoldiswalde

Markt 2

01744 Dippoldiswalde

Bauverwaltung

Dr.- Friedrichs-Str. 25a

01744 Dippoldiswalde

Tel:   03504/6499 310

Fax:  03504/6499 236

Mail: simone.ullrich-braune@dippoldiswalde.de

Datenschutzerklärung

Mit der Zusendung Ihrer Stellungnahme erklären Sie sich mit der automatisierten Verarbeitung, Speicherung sowie Übermittlung Ihrer im Rahmen des Verfahrens Erneute öffentliche Auslegung und Beteiligung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Erweitertes Einkaufszentrum Alte Altenberger Straße/EDEKA" erhobenen Daten einverstanden. Weitere Informationen zu der Datenerhebung, zum Datenschutz und Ihren Rechten finden Sie in den Datenschutzhinweisen auf der Homepage der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde.

Gegenstände

Übersicht
  • Dokumente

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.