Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30.08.2017 den Aufstellungsbeschluss und den Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan „Sondergebiet Biogasanlage Hennersdorf“ in der Fassung vom 27.06.2017 gefasst. Die öffentliche Auslegung des Satzungsentwurfs sowie die Begründung zur Satzung findet in der Zeit vom 16.Juli.2018 bis einschließlich 17.August.2018 in der Stadtverwaltung Dippoldiswalde, Außenstelle Dr.-Friedrichs-Straße 25a, Bauverwaltung,
Montag 09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch 09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr
statt. Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt werden. Ein Antrag nach § 47 der VwGO ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Dippoldiswalde, 22.06.2018
J. Peter, Oberbürgermeister
Frau Kambach
Tel. 03504-6499-322
Mail: petra.kambach@dippoldiswalde.de