Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Dippoldiswalde Beschluss

Ergänzungssatzung Oberhäslich Flurstück 61/13

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 04.10.2019 bis 03.10.2020
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Ergänzungssatzung "Oberhäslich 61/13"

Satzungsbeschluss und Inkrafttreten

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde  hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.09.2019 den Abwägungs- und den Satzungsbeschluss über die Ergänzungssatzung „Oberhäslich 61/13“ in der Fassung vom Juni 2018 gefasst.

Diese Satzung tritt mit der Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Jedermann kann die vorliegende Ergänzungssatzung mit Begründung in der Stadtverwaltung Dippoldiswalde, Bauverwaltung, Dr.-Friedrichs-Str. 25a in 01744 Dippoldiswalde einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 215 Abs. 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens und Formvorschriften unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Gleiches gilt für nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges.

Weiterhin wird auf § 4 Abs. 4 der Sächsischen Gemeindeordnung hingewiesen. Danach gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen sind ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

K. Körner

Oberbürgermeisterin

Kontaktperson

Frau Petra Kambach

Sachbearbeiterin Bauleitplanung

Tel:  03504-6499 -322

Fax: 03504-6499 -267

Mail: petra.kambach@dippoldiswalde.de

Stadtverwaltung Dippoldiswalde

Markt 2

01744 Dippoldiswalde

Besucheranschrift

Dr.-Friedrichs-Str. 25a

01744 Dippoldiswalde

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