Bebauungsplan Gemeinde Diera-Zehren Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Am Sand Nieschütz

  • Status Beendet
  • Zeitraum 22.07.2019 bis 30.08.2019
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Gemeinde Diera-Zehren

Bebauungsplan „Wohnbebauung Am Sand“ Nieschütz

Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB

Öffentliche Auslegung des Planentwurfs

Der Gemeinderat der Gemeinde Diera-Zehren hat in seiner Sitzung am 01.07.2019 den Entwurf des Bebauungsplans „Wohnbebauung Am Sand“ Nieschütz in der Fassung vom 21.06.2019 mit Beschluss Nr. 88-07/2019 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.

Die Fläche schließt sich an den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Nieschütz an. Die zulässige Grundfläche im Sinne von § 19 Abs. 2 BauNVO beträgt mit insgesamt ca. 2.625 m² deutlich unter 10.000 m². Der Bebauungsplan „Wohnbebauung Am Sand“ Nieschütz wird daher im Verfahren nach § 13 b BauGB aufgestellt (Einbeziehung von Außenbereichsflächen). § 13a BauGB gilt daher entsprechend. Gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB wird das beschleunigte Verfahren angewendet. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB entsprechend.

Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 wird von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB von der Durchführung der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der Zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Der Entwurf Bebauungsplans „Wohnbebauung Am Sand“ Nieschütz in der Fassung vom 21.06.2019 wird einschließlich Begründung gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt, und zwar

vom 22.07.2019 bis einschließlich 30.08.2019

zu den Dienstzeiten in der Gemeindeverwaltung Diera-Zehren, Am Göhrischblick 1, OT Nieschütz, 01665 Diera-Zehren.

Zusätzlich sind die Planunterlagen zur Information in der Internetpräsentation der Gemeinde Diera-Zehren und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Während dieser Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich und  zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Diera-Zehren vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.

Diera-Zehren, den 03.07.2019                             Siegel                                   

Balk

Bürgermeisterin

Kontaktperson

Gemeinde Diera-Zehren

Am Göhrischblick 1/OT Nieschütz

01665 Diera-Zehren

Ansprechpartner: Frau Ingrid Dietrich, Bauamtsleiterin

Telefonnummer: 035267-55650

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung

Informationen

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