Bebauungsplan Stadt Dahlen Öffentliche Auslegung

1. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplans Wohngebiet „Am Weinberg“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 20.12.2018 bis 31.01.2019
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB zur 1. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplans Wohngebiet „Am Weinberg“ Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner, der Stadtrat der Stadt Dahlen hat in öffentlicher Sitzung am 22.11.2018 beschlossen, den Entwurf der 1. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplans Wohngebiet „Am Weinberg“ in der Fassung vom 13.11.2018 für die Dauer von 1 Monat öffentlich auszulegen. Da das vereinfachte Verfahren gemäß §13 BauGB zur Anwendung kommt, wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB sowie von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen. Der Entwurf der 1. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplans Wohngebiet „Am Weinberg“ in der Fassung vom 13.11.2018 liegt in der Zeit vom 20.12.2018 bis 31.01.2019 im Rathaus der Stadtverwaltung Dahlen, Markt 4 in 04774 Dahlen, Bauamt, Zimmer 9 (1. Obergeschoss) während folgender Zeiten Montag 9.00 – 12.00 Uhr Dienstag 9.00 – 12.00 und 13.30 – 16.00 Uhr Mittwoch 9.00 – 12.00 Uhr Donnerstag 9.00 – 12.00 und 13.30 bis 18.00 Uhr Freitag 9.00 – 12.00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Des Weiteren ist der Entwurf der 1. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplans Wohngebiet „Am Weinberg“ in der Fassung vom 13.11.2018 gem. § 4a Abs. 4 BauGB in diesem Zeitraum auf der Homepage der Stadt Dahlen sowie dem Zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen unter folgenden Links https://www.heidestadt-dahlen.de https://buergerbeteiligung.sachsen.de einsehbar. Während dieser Auslegung können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 VWGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. gez. Löwe Bürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Dahlen

Bauamt

Herr Heinrich

Markt 4

04774 Dahlen

Gegenstände

Übersicht
  • Begründung
  • Planzeichnung
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Umweltbezogene Stellungnahmen

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.