Der Stadtrat der Stadt Dahlen hat in öffentlicher Sitzung am 25.10.2018 beschlossen, den Entwurf für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 13a BauGB Errichtung einer Photovoltaikfreiflächenanlage „Hainstraße“ in der Fassung vom 09.10.2018 für die Dauer von 1 Monat öffentlich auszulegen.
Der Entwurf für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 13a BauGB Errichtung einer Photovoltaikfreiflächenanlage „Hainstraße“ in der Fassung vom 09.10.2018 liegt in der Zeit vom 14.11.2018 bis 19.12.2018 im Rathaus der Stadtverwaltung Dahlen, Markt 4 in 04774 Dahlen, Bauamt, Zimmer 9 (1. Obergeschoss) während folgender Zeiten
Montag 9.00 – 12.00 Uhr
Dienstag 9.00 – 12.00 und 13.30 – 16.00 Uhr
Mittwoch 9.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag 9.00 – 12.00 und 13.30 bis 18.00 Uhr
Freitag 9.00 – 12.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während dieser Auslegung können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung über den Baubauungsplan unberücksichtigt.