Bebauungsplan Stadt Coswig Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 69 "Wohngebiet Kiefernstraße"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 24.01.2022 bis 07.02.2022
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Planzeichnung

Öffentliche Auslegung

des geänderten Entwurfes zum Bebauungsplan Nr. 69 „Wohngebiet Kiefernstraße“

Der Stadtrat der Stadt Coswig hat am 05.01.2022 in öffentlicher Sitzung mit Beschluss Nr. VO/0257/21/SR den geänderten Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 69 „Wohngebiet Kiefernstraße“ in der Fassung vom 06.12.2021 gebilligt sowie die erneute Durchführung der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen. Der Stadtrat bestimmt gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 und 3 BauGB, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Bestandteilen des Planentwurfs abgegeben werden können und dass die Frist zur Stellungnahme auf 14 Tage verkürzt wird.

Im Ergebnis der Abwägung wurden verschiedene Anregungen aus der Öffentlichkeit aufgegriffen, welche die wesentliche Änderung von bauplanungsrechtlichen Festsetzungen und damit eine erneute öffentliche Auslegung des geänderten Planentwurfs zur Folge haben. Mit der Vergrößerung des Kinderspielplatzes zulasten von Stellplätzen soll der Grünflächenanteil bzw. der nutzbare Freiraum vergrößert werden. In Hinblick auf die visuelle Wirkung auf die Umgebungsbebauung sollen die Baufelder verkleinert und die zulässige Gebäudehöhe verringert werden.

Die oben genannten Planunterlagen zum geänderten Entwurf vom 06.12.2021 stehen in der Zeit

vom 24.01.2022 bis 07.02.2022

auf der Internetseite der Großen Kreisstadt Coswig https://www.coswig.de/de/öffentliche-bekanntmachungen.html zur allgemeinen Einsichtnahme zur Verfügung. Diese Veröffentlichung im Internet ersetzt gemäß § 3 Absatz 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Plansicherstellungsgesetz – PlanSiG) vom 20.05.2020 (BGBl. I, S. 1041), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.03.2021 (BGBl. I, Nr. 11 vom 24.03.2021, S. 353), die Auslegung der Planunterlagen in der Stadt Coswig.

Gemäß § 2 Absatz 2 PlanSiG wird als zusätzliches Informationsangebot die Möglichkeit geboten, sich während der üblichen Dienstzeiten nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem Fachbereich Bauwesen (Tel. 03523 - 66601) über die Entwurfsunterlagen zu informieren. Aufgrund der sich ständig ändernden Situation durch die Corona-Pandemie sind zeitliche Änderungen vorbehalten. Informationen dazu entnehmen Sie bitte unserer Internetseite www.coswig.de

Die Planunterlagen sind auch auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de zur Einsichtnahme innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar.

Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich, auch per Email an bauwesen@stadt.coswig.de vorgetragen werden. Die vorgebrachten Anregungen sollen die volle Anschrift des Verfassers und gegebenenfalls auch die Bezeichnung des betreffenden Grundstücks/Gebäudes enthalten. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben können. (§ 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB).

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können (§ 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB).

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adresse und E-Mail-Adresse, zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens/Satzungsverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Folgende umweltbezogenen Informationen sind verfügbar und liegen ebenfalls mit aus:

  1. Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung nach § 44 BNatSchG von UmweltPlanung Schulz, Pirna vom 18.05.2021 mit Aussagen zur Bestandserfassung, einer Betroffenheitsanalyse, einer Konfliktanalyse und Prüfung der Verbotstatbestände.
  2. Baugrundgutachten vom Baugrundbüro Dr. Mokosch, Nossen vom 09.03.2021 mit Aussagen zu Baugrundbeurteilung, Versickerungsmöglichkeiten, Grundwassersituation und Gründungsempfehlungen.

Im Folgenden werden die wichtigsten Aussagen zusammengefasst:

Schutzgut Mensch:

Der Planbereich befindet sich in ca. 100 m Entfernung zur Bahnlinie Dresden-Berlin, die maßgeblichen Außenlärmpegel wurden anhand des Lärmaktionsplanes der Stadt Coswig vom 15.03.2019 abgeschätzt. Es sind passive Lärmschutzmaßnahmen erforderlich durch entsprechende Ausbildung der Außenbauteile.

Schutzgüter Tiere, Pflanzen und Landschaftsbild:

Durch das Vorhaben gehen brachliegende Wiesenfläche sowie kleinere Gehölzbestände verloren. Außerdem ist eine kleine Zauneidechsenpopulation vorhanden. Die Zauneidechsen werden vor Baubeginn abgesammelt und in neu zu schaffende Ersatzhabitate verbracht. Vorkommen von Brutvogelarten wurden nicht festgestellt. Es wurden Nachtbauverbot und ökologische Baubegleitung festgesetzt.

Schutzgut Boden:

Mit der Versiegelung von rund 0,45 ha Fläche geht ein Verlust der natürlichen Bodenfunktionen einher. Um den Versiegelungsgrad möglichst gering zu halten, sind bestimmte Bereiche mit wasserdurchlässigem Belag herzustellen. Das anfallende Niederschlagswasser muss auf dem Grundstück dezentral versickert werden.

Schutzgut Wasser:

Oberflächengewässer sind innerhalb des B-Planes nicht vorhanden. Der Geltungsbereich des B-Plans liegt außerhalb des ausgewiesenen Überschwemmungsgebietes der Elbe.

Schutzgut Luft und Klima:

Das Plangebiet ist nur von geringer lufthygienischer bzw. klimatischer Bedeutung. Die durch Versiegelung entstehende Aufheizung wird durch geplante Gehölzstrukturen und Begrünungsmaßnahmen reduziert.

Schutzgut Landschaft:

Unter Berücksichtigung der vorgesehenen Maßnahmen ist die geplante Quartierinnenbebauung nicht mit Beeinträchtigung oder grundlegenden Veränderung des Landschaftscharakters verbunden.

Schutzgut Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter:

Im Geltungsbereich des B-Plangebietes Nr. 69 sind keine Kultur- oder Bodendenkmale vorhanden.

Coswig, den 06.01.2022       

Thomas Schubert
Oberbürgermeister

Kontaktperson

Frau Ulrike Fitzthum-Hahn
bauwesen@stadt.coswig.de

 

 

Gegenstände

Übersicht
  • Rechtsplan
  • Begründung
  • Gestaltplan geänderter Entwurf 06.12.2021

Informationen

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