Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Coswig hat am 27.09.2017 in öffentlicher Sitzung mit Beschluss Nr. VO/0380/17/SR die Einleitung des Planänderungsverfahrens zur Gesamtfortschreibung des FNP der großen Kreisstadt Coswig vom 22.06.2006 beschlossen. Der Stadtrat hat am 26.06.2019 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des fortgeschriebenen FNP i.d.F. vom 24.05.2019 und die Begründung einschließlich Umweltbericht gebilligt und beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die gemäß § 3 Absatz 1 BauGB vorgeschriebene Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung erfolgte durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes in der Zeit vom 22.10. bis 22.11.2018. Parallel dazu wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf beteiligt. Es gingen zahlreiche Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen ein, diese wurden gemäß § 1 Absatz 7 BauGB gerecht gegeneinander und untereinander abgewogen; die Abwägungsentscheidung zum Vorentwurf traf der Stadtrat in seiner Sitzung am 17.04.2019. Die Anregungen und Hinweise wurden in den nun vorliegenden Entwurf eingearbeitet.
Der Entwurf der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplan mit Begründung und Umweltbericht mit Stand vom 24.05.2019 sowie den nach Einschätzung der Stadt Coswig wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen vom
15.07.2019 bis 15.08.2019
im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Coswig, Karrasstraße 2, 01640 Coswig
während folgender Zeiten öffentlich aus:
Montag- Donnerstag 09:00 – 18:00 Uhr
Freitag 09:00 – 15:00 Uhr
Samstag 09:00 – 12:00 Uhr
Während der Auslegungsfrist können im Bürgerbüro oder im Fachbereich Bauwesen der Stadtverwaltung Coswig Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollten die volle Anschrift des Verfassers und gegebenenfalls auch die Bezeichnung des betreffenden Grundstücks/Gebäudes enthalten.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. (§3 Absatz 2 Satz 2 BauGB).
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. (§3 Abs. 3 BauGB).
Die Planunterlagen sind auch auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de sowie auf der Internetseite der Stadt Coswig www.coswig.de zur Einsichtnahme innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar.
Folgende umweltbezogenen Informationen sind verfügbar und liegen ebenfalls mit aus:
Maßnahmekonzept Natur und Landschaft bestehend aus Thematischer Karte K-3 und Textteil Anlage A-3, darin werden die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes durch Integration des Maßnahmekonzeptes in den FNP berücksichtigt. In Karte K-3 sind die gesetzlich geschützten Biotope (Biotopbestandsverzeichnis LRA Stand 16.01.2015, Waldbiotopkartierung Sachsenforst Stand 07.08.2015 und Biotopverdachtsflächen nach selektiver Biotopkartierung Stand 2006 bzw. 2008) enthalten
Umweltbericht nach § 2a BauGB als gesonderter Teil der Begründung, dieser wurde im Ergebnis der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB erarbeitet und den Entwurfsunterlagen beigefügt. Er beinhaltet die Bewertung der vorgeschlagenen Bauentwicklungsflächen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Schutzgüter Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter
Wesentliche Ergebnisse der Umweltprüfung sind:
Coswig, den 27.06.2019
Frank Neupold
Oberbürgermeister
Frau Fitzthum-Hahn
Bauwesen@Stadt.Coswig.de