Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 65 Wohngebiet „Grenzstraße West“
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 65 „Grenzstraße West“ i.d.F. vom 24.05.2019, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung wurde vom Stadtrat der Großen Kreisstadt Coswig in seiner Sitzung am 26.06.2019 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes liegt einschließlich Begründung vom
15.07.2019 bis 15.08.2019
im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Coswig,
Karrasstrasse 2, 01640 Coswig
während folgender Zeiten öffentlich aus:
Montag- Donnerstag 09:00 – 18:00 Uhr
Freitag 09:00 – 15:00 Uhr
Samstag 09:00 – 12:00 Uhr
Während dieser Auslegungsfrist können im Bürgerbüro oder im Fachbereich Bauwesen der Stadtverwaltung Coswig Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollten die volle Anschrift des Verfassers und gegebenenfalls auch die Bezeichnung des betreffenden Grundstücks/Gebäudes enthalten. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Der Standort für die geplante Wohnbebauung befindet sich im Anschluss an den im Zusammenhang bebauten Ortsteil in Coswig an der Grenzstraße/Romerstraße. Da die zulässige Grundfläche entsprechend § 19 BauNVO unter Berücksichtigung einer Grundflächenzahl von max. 0,4 unter 10.000 m² liegt, wird das beschleunigte Verfahren nach § 13 b BauGB durchgeführt. Im Verfahren nach § 13 b BauGB gelten wie in Verfahren nach § 13 a BauGB die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB. Damit wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, vom Umweltbericht nach § 2a und von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen. Außerdem findet gemäß § 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung keine Anwendung.
Die Planunterlagen sind auch auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de sowie auf der Internetseite der Stadt Coswig www.coswig.de zur Einsichtnahme innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können (§ 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB).
Folgende umweltbezogenen Informationen sind verfügbar und liegen ebenfalls mit aus:
1. Schutzgut Mensch:
- Aktennotiz zur Beratung mit dem Kreisumweltamtes zu Geruchsimmissionen im Bereich Romerstraße/ Grenzstraße (TMD Friction) und einzuhaltendem Abstand der Neubebauung
2. Schutzgut Tiere und Pflanzen:
- Artenschutzfachbeitrag mit Aussagen zu evtl. Vorkommen von geschützten Arten, und evtl. Festlegung von artenschutzrechtlichen Maßnahmen,
- Baumbestandsplan
3. Schutzgut Boden:
- Bodengrundgutachten einschließlich Aussagen zur möglichen Versickerung des Niederschlagswassers
Coswig, den 27.06.2019
Frank Neupold
Oberbürgermeister
Frau Fitzthum-Hahn
bauwesen@stadt.coswig.de