Flächennutzungsplan Stadt Coswig Frühzeitige Beteiligung

Flächennutzungsplan Coswig Gesamtfortschreibung 2018

  • Status Beendet
  • Zeitraum 22.10.2018 bis 22.11.2018
  • Stellungnahmen 20 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Coswig hat am 27.09.2017 in öffentlicher Sitzung mit Beschluss Nr. VO/0380/17/SR die Einleitung des Planänderungsverfahrens zur Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes der großen Kreisstadt Coswig vom 22.06.2006 beschlossen.

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Coswig hat am 02.10.2018 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf des fortgeschriebenen FNP i.d.F. vom 31.08.2018 und die Begründung gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit bei Flächennutzungsplanänderungen über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Die Unterrichtung zur Flächennutzungsplanfortschreibung erfolgt aktuell im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, die im Amtsblatt Nr. 13/ 2018 am 13.10.2018 amtlich bekannt gemacht wurde. Die Planunterlagen - Vorentwurf mit Begründung und dem Maßnahmekonzept Natur und Landschaft, jeweils Stand vom 31.08.2018 liegen vom

22.10.2018 bis 22.11.2018
im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Coswig,
Karrasstraße 2, 01640 Coswig

während folgender Zeiten öffentlich aus:

Montag- Donnerstag   09:00 – 18:00 Uhr
Freitag                         09:00 – 15:00 Uhr
Samstag                      09:00 – 12:00 Uhr

Während der Auslegungsfrist können im Bürgerbüro oder im Fachbereich Bauwesen der Stadtverwaltung Coswig Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollten die volle Anschrift des Verfassers und gegebenenfalls auch die Bezeichnung des betreffenden Grundstücks/Gebäudes enthalten. Außerdem haben Sie die Gelegenheit, nach vorheriger Terminvereinbarung die Planung mit der Stadtverwaltung Coswig /FB Bauwesen /FG Stadtplanung zu erörtern (Tel. 03523 66601, Email: bauwesen@stadt.coswig.de).

Gleichzeitig sind die Planunterlagen auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de sowie auf der Internetseite der Stadt Coswig www.coswig.de zur Einsichtnahme innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar.

Folgende umweltbezogenen Informationen sind verfügbar und liegen ebenfalls mit aus:

Der FNP Vorentwurf beinhaltet das Maßnahmekonzept Natur und Landschaft, dabei wird der bestehende Landschaftsplan aus dem Jahr 2000 nicht eigenständig fortgeschrieben, sondern die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes werden durch Integration des Maßnahmekonzeptes in den FNP berücksichtigt.

Zur Gesamtfortschreibung des FNP ist gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen. Hierfür ist ein Umweltbericht nach § 2a BauGB als gesonderter Teil der Begründung zu erarbeiten. Dieser wird umfassend in der Phase Entwurf vorgelegt. In der Phase Vorentwurf erfolgt im Ergebnis der Beteiligung der relevanten Behörden die Festlegung des Untersuchungsumfanges zur Umweltprüfung.                                                                                                                     

Frank Neupold
Oberbürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Coswig
FB Bauwesen
Tel. 03523 66610
Email: bauwesen@stadt.coswig.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Leitbild
  • Neuausweisungen
  • Biotope und Maßnahmekonzept Natur+Landschaft
  • Denkmale
  • Denkmalliste
  • Altlastenstandorte
  • Maßnahmekonzept Natur+Landschaft Text

Informationen

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