Bebauungsplan Stadt Colditz Beschluss

4. Änderung des Bebauungsplans Colditz "Gewerbe- und Wohngebiet"

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 23.05.2018 bis 22.05.2019
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplans Colditz „Gewerbe- und Wohngebiet“

Die vom Stadtrat der Stadt Colditz in öffentlicher Sitzung am 26.10.2017 mit Beschluss-Nr. 262/2017 beschlossene Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplans Colditz „Gewerbe-und Wohngebiet“ wurde mit Bescheid des Landratsamtes Landkreis Leipzig vom 03.04.2018 Aktenzeichen PG 01/18 genehmigt.

Der Genehmigung liegt die Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplans bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen (Maßstab 1:1000) in der Fassung vom 10.10.2017 und Begründung Teil I vom 10.10.2017 zugrunde.

Die 4. Änderung des Bebauungsplans Colditz „Gewerbe- und Wohngebiet“ tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).

Der Bebauungsplan einschließlich Begründung liegt in der Stadtverwaltung Colditz, Bauamt, Außenstelle OT Hausdorf, Hauptstraße 38, 04680 Colditz während der Öffnungszeiten auf Dauer aus. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsan-sprüche im Falle der in §§ 39-42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb einer Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.

Es wird gem. § 215 Abs. 2 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes oder aber nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs gem. § 215 Abs. 1 BauGB nur beachtlich sind, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen.

Matthias Schmiedel

Bürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Colditz

Bauamt, Außenstelle OT Hausdorf

Hauptstraße 38

04680 Colditz

Frau Silka Gläser

Tel. 034381 83114

bauamt@colditz.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Bekanntmachung

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.