Verfahren Stadt Chemnitz

Beteiligung an der Fortschreibung des „Jugendhilfeplanes 2022 - 2027“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 11.10.2021 bis 30.11.2021
  • Stellungnahmen 217 Stellungnahmen
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Seit geraumer Zeit beschäftigt sich das Jugendamt mit der Fortschreibung des „Jugendhilfeplanes 2022–2027“. Gern möchten wir Sie in diesem Prozess mitnehmen und daran beteiligen.

Der Jugendhilfeplan der Stadt Chemnitz wird sich in seiner nächsten Legislatur der Reform des SGB VIII widmen und sich an den fünf Schwerpunkten der Reform ausrichten. Diese Schwerpunkte werden in fünf Handlungsfeldern bearbeitet, die sich in Leitziel, Handlungsziele und dazugehörige Maßnahmen gliedern.

Im Folgendem haben Sie die Möglichkeit, sich schrittweise durch die entsprechenden Textpassagen des Jugendhilfeplans zu arbeiten und zu den einzelnen Handlungszielen eine Stellungnahme abzugeben.

Wie funktioniert das?

Um Stellungnahmen abgeben zu können, ist zuvorderst eine einmalige Registrierung im Beteiligungsportal – bestenfalls als Träger öffentlicher Belange – von Nöten. Der Zugang über Ihren Nutzeraccount ermöglicht Ihnen für die Beteiligung flexibles Arbeiten: Sie können später auf Ihre Stellungnahmen im persönlichen Bereich zugreifen und diese verwalten.

Achtung: Für eine erfolgreiche Registrierung empfehlen wir unter dem Punkt Angaben zur Organisation, sowohl Ihren Träger als auch Ihr Projekt anzugeben. Es ist nicht möglich, sich mehrfach unter dem gleichen Organisationsnamen anzumelden.

Wie gebe ich Stellungnahmen ab?

Zu jedem Handlungsziel kann eine Stellungnahme verfasst werden. Öffnen Sie dafür die Handlungsfelder unter dem Menüpunkt Gegenstände, der auf der linken Seite des Bildschirms zu sehen ist. Von dort können Sie sich mit dem Nächste-Seite-Button durch die einzelnen Textpassagen navigieren.

Um eine Stellungnahme abzugeben, klicken Sie auf Ihre Stellungnahme. Es erscheint ein Textfeld, in das Sie Ihre Anmerkungen eintragen können. Anschließend können Sie diese entweder als Entwurf speichern oder absenden.

Achtung: Während Entwürfe bis zum Ende der Beteiligung im persönlichen Bereich bearbeitet werden können, sind bereits abgesendete Stellungnahmen nicht zu korrigieren. Ihre Stellungnahmen sind nicht öffentlich einsehbar.

Wie geht es danach weiter?

Nach Beendigung der Beteiligung werden die Ergebnisse im Jugendamt gesammelt und ausgewertet. Gern informieren wir Sie zu gegebener Zeit hier im Beteiligungsportal darüber, in welcher Form Ihre Stellungnahmen in die Fortschreibung des Jugendhilfeplans einbezogen wurden.

Haben Sie inhaltliche Nachfragen?

Bitte schreiben Sie eine E-Mail an: jugendamt.jugendhilfeplanung@stadt-chemnitz.de

Wir freuen uns auf Ihre Anregungen!

Fazit

Im Namen des Jugendamtes bedanken wir uns für die breite, sehr wertvolle Mitwirkung an der Fortschreibung des Jugendhilfeplanes 2022 - 2027. Zu den fünf untersetzten Handlungsfeldern haben uns 230 Hinweise, Anmerkungen oder Ergänzungen erreicht. Diese wurden alle in den Abteilungen des Jugendamtes geprüft und fachlich abgewogen. Zu vielen Hinweisen fanden auch übergreifende amtsinterne Diskussionen statt.

Die eingegangenen Rückmeldungen bestätigten vielfach unsere bisherigen Ideen, regten zur Konkretisierung von Formulierungen und auch zur Aufnahme neuer Maßnahmen an. All Ihre Vorschläge und Nachfragen stellten eine Bereicherung für die Jugendhilfeplanung dar. Um deren Komplexität gerecht zu werden, ist eine fortlaufende Betrachtung im weiteren Prozess unabdingbar. In diesem Zuge geben Ihre Anregungen dem Jugendamt wichtige Orientierungspunkte für die künftige Umsetzung der Handlungsfelder an die Hand, auf die wir gern aufbauen möchten.

Schließlich ist ein Plan entstanden, der aus Sicht des Jugendamtes den vielfältigen Anforderungen des reformierten SGB VIII auf kommunaler Ebene Rechnung trägt. Natürlich hoffen wir, dass auch Sie den Jugendhilfeplan als Arbeitsinstrument für die kommenden Jahre verstehen.

Unter "Informationen" haben Sie die Möglichkeit, den Jugendhilfeplan in seiner finalen Version einzusehen.

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 12.10.2022 den „Jugendhilfeplan für Kinder, Jugendliche und Familien in Chemnitz 2022 bis 2027“ beschlossen. Damit wurde der Jugendhilfeplan aus dem Jahr 2016 fortgeschrieben.

Kontaktperson

Stadt Chemnitz

Jugendamt

Josephine Klinkhardt

E-Mail: jugendamt.jugendhilfeplanung@stadt-chemnitz.de

Datenschutzerklärung

Informationen zur Online-Beteiligung „Fortschreibung des Jugendhilfeplanes 2022 - 2027“

Im Rahmen der Online-Beteiligung zur „Fortschreibung des Jugendhilfeplanes 2022-2027“ möchte die Stadt Chemnitz ausgewählte Expert:innen einbeziehen.

Die Beteiligung findet auf dem Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen statt. Beim Zugriff auf die Umfrage speichert der Webserver standardmäßig einige Daten. Die Datenschutzbestimmungen des Beteiligungsportales des Freistaates Sachsen finden Sie unter diesem Link.

Die Teilnahme ist freiwillig. Eine Registrierung beim Beteiligungsportal ist notwendig, um Ihre Stellungnahmen für Rückfragen zuordnen zu können.

Datenschutzerklärung nach Artikel 13 Absatz 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung:

1. Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen sowie des zuständigen Datenschutzbeauftragten:

Verantwortliche:

Stadt Chemnitz

Jugendamt

Markt 1

09111 Chemnitz

E-Mail: jugendamt.jugendhilfeplanung@stadt-chemnitz.de

Zuständige Datenschutzbeauftragte:

Datenschutzbeauftragte der Stadt Chemnitz

09106 Chemnitz

E-Mail: datenschutz@stadt-chemnitz.de

2. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten:

  • Ziel der Beteiligung ist, Auszüge aus dem aktuellen Planwerk zur Diskussion zu stellen und Rückmeldungen einzuholen, um den Entwurf daraufhin optimieren zu können.
  • Bei der Einsendung von Stellungnahmen werden folgende Daten von Ihnen erfasst: Ihr Benutzername oder der Name Ihrer Organisation (falls Anmeldung als TÖB), Ihre E-Mail-Adresse.

3. Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

  • Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß EU-Datenschutzgrundverordnung, Artikel 6 Abs. 1e DSGVO.

4. Speicherdauer/Datenlöschung

  • Die personenbezogenen Daten innerhalb der Beteiligung werden gelöscht, sobald Sie für die Überarbeitung des Planwerkes nicht mehr benötigt werden.

5. Weitergabe von Daten:

  • Eine Datenweitergabe an Dritte erfolgt nicht.

6. Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:

  • Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 Datenschutz-Grundverordnung)
  • Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Artikel 16 Datenschutz-Grundverordnung)
  • Recht auf Löschung personenbezogener Daten sofern einer der in Art. 17 DSGVO im einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft, z.B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden.
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 Datenschutz-Grundverordnung)
  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 Datenschutz-Grundverordnung)

Sollten Sie freiwillig personenbezogene Daten, z. B. in Form einer Anfrage per E-Mail, angeben, erfolgt die entsprechende Verarbeitung dieser Daten mit Ihrem Einverständnis.

Sie haben nach Artikel 77 Datenschutz-Grundverordnung das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.

7. Zuständige Aufsichtsbehörde:

Der Sächsische Datenschutzbeauftragte

Kontor am Landtag

Devrientstraße 5

01067 Dresden.

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