Flächennutzungsplan Stadt Chemnitz Frühzeitige Beteiligung

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur 53. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Chemnitz

  • Status Beendet
  • Zeitraum 20.07.2020 bis 03.08.2020
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

im Bereich Mozartstraße/Neefestraße im Stadtteil Kapellenberg

Auf Grund des § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch wird bekannt gemacht, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität in seiner Sitzung am 30.06.2020 die Einleitung des Verfahrens zur 53. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Chemnitz im Bereich Mozartstraße/Neefestraße im Stadtteil Kapellenberg beschlossen hat.

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer zweiwöchigen öffentlichen Auslegung erfolgen.

Die Planungskonzepte und deren Begründung liegen im Zeitraum

vom 20.07.2020 bis 03.08.2020

im Eingangsbereich des Neuen Technischen Rathauses, Friedensplatz 1, während der nachfolgend genannten Zeiten zur Einsicht aus:

montags bis mittwochs        von 8.30 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr

donnerstags                           von 8.30 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr

freitags                                    von 8.30 - 12.00 Uhr

Während dieser Auslegungsfrist wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung im Stadtplanungsamt gegeben. Damit der Infektionsschutz gewährleistet wird, ist vor einem persönlichen Kontakt immer eine Terminvereinbarung per Telefon (0371 488-6101) oder E-Mail (stadtplanungsamt@stadt-chemnitz.de) erforderlich.

Anregungen können auch schriftlich im Stadtplanungsamt eingereicht werden.

Postanschrift:      Stadt Chemnitz

                            Stadtplanungsamt

                            09106 Chemnitz

E-Mail:                 stadtplanungsamt@stadt-chemnitz.de

Ergänzend sind die Planunterlagen im oben genannten Zeitraum im Internet unter www.chemnitz.de/fruehzeitige_beteiligung sowie im Landesportal Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Wie bereits bekannt gemacht, kann jedermann den seit dem 24.10.2001 wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Chemnitz, einschließlich der wirksamen Ergänzungen, Änderungen und Anpassungen, im Stadtplanungsamt, Abt. Stadtentwicklungsplanung einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Chemnitz, den 02.07.2020

gez. Börries Butenop
Amtsleiter Stadtplanungsamt

Kontaktperson

Stadt Chemnitz
Stadtplanungsamt
Frau Sippel
Friedensplatz 1
09111 Chemnitz

Tel.: (0371) 488-6127
E-Mail: stadtplanungsamt@stadt-chemnitz.de

Gegenstände

Übersicht
  • Vorentwurf
  • Begründung

Informationen

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