Bebauungsplan Stadt Chemnitz Erneute Beteiligung

Erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 15/12 „Adelsbergstraße, Gablenz“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 28.10.2019 bis 11.11.2019
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität hat in seiner Sitzung am 08.10.2019 den geänderten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 15/12 „Adelsbergstraße, Gablenz“ mit Begründung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Nach § 4a Abs. 3 Satz 2 und 3 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können, und dass die Dauer der Auslegung auf zwei Wochen verkürzt wird.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB (vereinfachtes Verfahren) aufgestellt.

Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

Der geänderte Planentwurf mit Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen:

  • der Landesdirektion Sachsen vom 22.01.2019
  • des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 04.02.2019
  • des Planungsverbandes Region Chemnitz vom 21.01.2019
  • des AGENDA-Beirates der Stadt Chemnitz vom 03.02.2019
  • des Landesvereines Sächsischer Heimatschutz e. V. vom 05.02.2019
  • des Umweltamtes der Stadt Chemnitz vom 01.10.2018 und
  • des Grünflächenamtes der Stadt Chemnitz vom 21.09.2018

werden nach § 4a Abs. 3 BauGB im Zeitraum

vom 28.10.2019 bis 11.11.2019

im Stadtplanungsamt, Neues Technisches Rathaus, Friedensplatz 1, im Offenlegungsbereich der 5. Etage (nach Verlassen der Doppelaufzüge nach rechts wenden), während der nachfolgend genannten Zeiten öffentlich ausgelegt:

montags bis mittwochs      von 08.30 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr

donnerstags                         von 08.30 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr

freitags                                  von 08.30 - 12.00 Uhr

Während dieser Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit Stellungnahmen zum Bebauungsplan schriftlich im Stadtplanungsamt oder mündlich zur Niederschrift im Zimmer B521 abgegeben werden.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im oben genannten Zeitraum im Internet unter www.chemnitz.de/oeffentliche_auslegungen sowie im Landesportal Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Chemnitz, den 10.10.2019

gez. Börries Butenop
Amtsleiter Stadtplanungsamt

Kontaktperson

Stadt Chemnitz
Stadtplanungsamt
Frau Stanko-Schreyer
Friedensplatz 1
09111 Chemnitz

Tel.: (0371) 488-6165
E-Mail: stadtplanungsamt@stadt-chemnitz.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Grünordnungsplan
  • Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
  • Schalltechnische Untersuchung

Informationen

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