Bebauungsplan Stadt Chemnitz Öffentliche Auslegung

Öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 16/02 Wohnpark Anton-Herrmann-Straße, Einsiedel

  • Status Beendet
  • Zeitraum 01.07.2019 bis 05.08.2019
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 21.05.2019 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 16/02 Wohnpark Anton-Herrmann-Straße, Einsiedel mit Begründung einschließlich Umweltbericht gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der Planentwurf mit Begründung einschließlich Umweltbericht sowie umweltbezogene Stellungnahmen:

des Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 26.06.2018,

des Landesamt für Archäologie vom 30.05.2018,

des Tiefbauamtes vom 02.05.2018,

des Umweltamtes vom 26.04.2018

werden nach § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum          

vom 01.07.2019 bis 05.08.2019

im Stadtplanungsamt, Neues Technisches Rathaus, Friedensplatz 1, im Offenlegungsbereich der 5. Etage (nach Verlassen der Doppelaufzüge nach rechts wenden), während der nachfolgend genannten Zeiten öffentlich ausgelegt:

montags bis mittwochs      von 08.30 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr

donnerstags                         von 08.30 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr

freitags                                  von 08.30 - 12.00 Uhr

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (Stand September 2016, ergänzt Januar 2018)

fünf von 38 Vogelarten sind streng geschützt, sind aber lediglich Nahrungsgäste oder Überflieger im Gebiet

drei Arten sind in der Vorwarnliste Sachsen aufgeführt

An Rote-Liste-Arten für Sachsen wurde bei den Vögeln im UG nur der Gartenrotschwanz nachgewiesen

31 der im Jahr 2016 nachgewiesenen Arten sind Brutvögel oder mögliche Brutvögel im UG und 7 Arten sind lediglich Nahrungsgast oder Überflieger im Untersuchungsgebiet

fünf Fledermausarten im Gebiet

Vorschläge für Vermeidungsmaßnahmen und entsprechende Maßnahmen für Gebäudebrüter aufgezeigt

Schallimmissionsprognose (Stand August 2017, ergänzt September 2017)

Beschreibung des Planvorhabens und der Geräuschquellenarten im Umfeld

Grundlagen der schalltechnischen Ermittlungen und Bewertungen

Ermittlung und Beurteilung der Geräusche von den öffentlichen Verkehrswegen

Bewertung des Vorhabens aus der Sicht des Schallimmissionsschutzes und Vorschläge für erforderliche Schallschutzmaßnahmen

Berechnung der Geräuschemissionen verursacht von den Pkw auf der geplanten Zufahrtsstraße

Berechnung der Beurteilungspegel in der Wohnnachbarschaft

Grünordnungsplan (Stand Februar 2019)

Der Grünordnungsplan wurde in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan integriert.

Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr.7 und § 1a BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

Aus dem Umweltbericht (Stand Februar 2019)

Umweltschutzziele aus einschlägigen Fachgesetzen, Fachplanungen, Fachgutachten und deren Bedeutung für den Bebauungsplan

Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Umweltzustandes und der Umweltauswirkungen für Schutzgut Mensch, Schutzgut Tiere und Pflanzen, Schutzgut Boden, Schutzgut Wasser, Schutzgut Klima/Luft, Schutzgut Landschaft, Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

Prognose zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und bei Nichtdurchführung der Planung

Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen

Anderweitige Planungsmöglichkeiten

Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprüfung

Beschreibung der Maßnahmen zur Überwachung der eheblichen Umweltauswirkungen

Zusammenfassung

Versiegelung durch Bebauung mit Baukörpern und die daraus resultierende Fällung von Gehölzbeständen

Schutzgüter Mensch und Gesundheit, Bevölkerung insgesamt; Tiere; Pflanzen; Fläche/ Boden; Wasser; Klima; Landschaft; Kultur- und sonstige Sachgüter sowie Vermeidung von Emissionen, sachgerechter Umgang mit Abfällen, Nutzung alternativer Energien sind nicht erheblich betroffen

Festsetzungen von Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich von Beeinträchtigungen im Bebauungsplan

Während dieser Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit Stellungnahmen zum Bebauungsplan schriftlich im Stadtplanungsamt oder mündlich zur Niederschrift im Zimmer B520 abgegeben werden.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im oben genannten Zeitraum im Internet unter www.chemnitz.de/oeffentliche_auslegungen sowie unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Chemnitz, den 13.06.2019

gez. Börries Butenop
Amtsleiter Stadtplanungsamt

Kontaktperson

Stadt Chemnitz
Stadtplanungsamt
Herr Karge
Friedensplatz 1
09111 Chemnitz

Tel.: (0371) 488-6142
E-Mail: stadtplanungsamt@stadt-chemnitz.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Vorhaben- und Erschließungsplan
  • Lärmimmissionsprognose
  • Artenschutzrechtliche Prüfung

Informationen

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