Bebauungsplan Stadt Chemnitz Öffentliche Auslegung

Öffentliche Auslegung der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10/17

  • Status Beendet
  • Zeitraum 06.01.2020 bis 05.02.2020
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Wohn- und Mischgebiet Adelsbergstraße/Bernhardstraße

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität hat in seiner Sitzung am 12.11.2019 den Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10/17 Wohn- und Mischgebiet Adelsbergstraße/Bernhardstraße mit Begründung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Die 1. Änderung des vorhabendbezogenen Bebauungsplanes wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt.

Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

Der Planentwurf mit Begründung werden nach § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum  

vom 06.01.2020 bis 05.02.2020

im Stadtplanungsamt, Neues Technisches Rathaus, Friedensplatz 1, im Offenlegungsbereich der 5. Etage (nach Verlassen der Doppelaufzüge nach rechts wenden), während der nachfolgend genannten Zeiten öffentlich ausgelegt:

montags bis mittwochs      von 08.30 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr

donnerstags                         von 08.30 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr

freitags                                  von 08.30 - 12.00 Uhr

Es liegen keine umweltbezogenen Stellungnahmen vor.

Während dieser Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit Stellungnahmen zum Bebauungsplan schriftlich im Stadtplanungsamt oder mündlich zur Niederschrift im Zimmer B520 abgegeben werden.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im oben genannten Zeitraum im Internet unter www.chemnitz.de/oeffentliche_auslegungen sowie im Landesportal Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Chemnitz, den 05.12.2019

gez. Börries Butenop
Amtsleiter Stadtplanungsamt

Kontaktperson

Stadt Chemnitz
Stadtplanungsamt
Herr Karge
Friedensplatz 1
09111 Chemnitz

Tel.: (0371) 488-6142
E-Mail: stadtplanungsamt@stadt-chemnitz.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung

Informationen

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