Bebauungsplan Stadt Chemnitz Öffentliche Auslegung

Öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 18/04 Wohnbebauung an der Lichtenauer Straße

  • Status Beendet
  • Zeitraum 28.10.2019 bis 27.11.2019
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität hat in seiner Sitzung am 08.10.2019 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 18/04 Wohnbebauung an der Lichtenauer Straße mit Begründung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13b i. V. m. §§ 13a und 13 BauGB aufgestellt.

Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

Der Planentwurf mit Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen des Umweltamtes der Stadt Chemnitz vom 13.06.2017, des Tiefbauamtes der Stadt Chemnitz vom 29.05.2017 und von der Öffentlichkeit vom 01.03.2018, 12.03.2018 und 23.07.2018, wird nach § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum

vom 28.10.2019 bis 27.11.2019

im Stadtplanungsamt, Neues Technisches Rathaus, Zugang Friedensplatz 1, im Offenlegungsbereich der 5. Etage (nach Verlassen der Doppelaufzüge nach rechts wenden) während der nachfolgend genannten Zeiten öffentlich ausgelegt:

montags bis mittwochs      von 08.30 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr

donnerstags                         von 08.30 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr

freitags                                  von 08.30 - 12.00 Uhr

Während dieser Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan schriftlich im Stadtplanungsamt oder mündlich zur Niederschrift im Zimmer B520 abgegeben werden.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im oben genannten Zeitraum im Internet unter www.chemnitz.de/oeffentliche_auslegungen sowie im Landesportal Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Chemnitz, den 10.10.2019

gez. Börries Butenop
Amtsleiter Stadtplanungsamt

Kontaktperson

Stadt Chemnitz
Stadtplanungsamt
Frau Mangelsdorf
Friedensplatz 1
09111 Chemnitz

Tel.: (0371) 488-6144
E-Mail: stadtplanungsamt@stadt-chemnitz.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Grünordnungsplan
  • Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung

Informationen

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