Flächennutzungsplan Stadt Chemnitz Öffentliche Auslegung

Öffentliche Auslegung der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Chemnitz

  • Status Beendet
  • Zeitraum 19.08.2019 bis 20.09.2019
  • Stellungnahmen 6 Stellungnahmen
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

(Bereich Philippstraße/Zietenstraße/Kleingartenanlage (KGA) Heidelberg im Stadtteil Sonnenberg)

Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 21.05.2019 den Entwurf der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Chemnitz (Bereich Philippstraße/Zietenstraße/Kleingartenanlage (KGA) Heidelberg im Stadtteil Sonnenberg)

mit Begründung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der Planentwurf mit Begründung einschließlich Umweltbericht sowie folgende wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen:

  • Landesdirektion Sachsen, Stellungnahme vom 11.07.2018 mit Hinweisen zur Berücksichtigung des § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB (allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse) sowie § 50 BImSchG (konfliktfreie Zuordnung emittierender und schutzbedürftiger Nutzungen).
  • Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), Stellungnahme vom 12.07.2018 mit Hinweisen zur natürlichen Radioaktivität (Radonkonzentration in der Bodenluft).
  • Umweltamt der Stadt Chemnitz, Stellungnahme vom 23.07.2018 mit Hinweisen zu den Belangen Immissionsschutz und Stadtklima,  als Teil des Umweltberichtes.
  • Umweltamt der Stadt Chemnitz, Stellungnahme vom 07.12.2018 mit Hinweisen zum Umgang mit möglichen Nutzungskonflikten mit im Umfeld vorhandenen Verkehrsflächen, Gewerbebetrieben und Sportflächen auf der Ebene der Flächennutzungsplanung (Bezugnahme auf Stellungnahme der Landesdirektion Sachsen vom 11.07.2018).

werden nach § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum          
 

vom 19.08.2019 bis 20.09.2019

im Stadtplanungsamt, Neues Technisches Rathaus, Friedensplatz 1, im Offenlegungsbereich der 5. Etage (nach Verlassen der Doppelaufzüge nach rechts wenden) während der nachfolgend genannten Zeiten öffentlich ausgelegt:

montags bis mittwochs      von 08.30 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr

donnerstags                         von 08.30 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr

freitags                                  von 08.30 - 12.00 Uhr

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • Umweltbericht in der Fassung vom März 2019 mit Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, Bestandsaufnahme, Bewertung der Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter sowie Maßnahmen zu Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen auf diese Schutzgüter (Teil B der Planbegründung)

Während dieser Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit schriftliche Stellungnahmen zur 49. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtplanungsamt oder mündlich zur Niederschrift im Zimmer B509 abgegeben werden.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im oben genannten Zeitraum im Internet unter www.chemnitz.de/oeffentliche_auslegungen sowie im Landesportal Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über die 49. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Chemnitz, den 31.07.2019

gez. Börries Butenop
Amtsleiter Stadtplanungsamt

Kontaktperson

Stadt Chemnitz
Stadtplanungsamt
Frau Brachmann
Friedensplatz 1
09111 Chemnitz

Tel.: (0371) 488-6129
E-Mail: stadtplanungsamt@stadt-chemnitz.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung mit Umweltbericht
  • Umweltbezogene Stellungnahmen

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.