Bebauungsplan Stadt Chemnitz Öffentliche Auslegung

Erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 15/17 „Neue Johannisvorstadt“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 15.04.2019 bis 25.05.2019
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 19.03.2019 den geänderten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 15/17 „Neue Johannisvorstadt“ mit Begründung einschließlich Umweltbericht gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der geänderte Planentwurf mit Begründung einschließlich Umweltbericht sowie bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen:

  • der Landesdirektion Sachsen vom 18.07.2018
  • des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 11.08.2016 und 27.07.2018,
  • des Entsorgungsbetriebes der Stadt Chemnitz vom 26.07.2018,
  • des BUND Landesverband Sachsen e. V. vom 13.09.2016 und 24.07.2018,
  • des NABULandesverbandes Sachsen e. V. vom 09.07.2018,
  • des Landesvereins Sächsischer Heimatschutz e. V. vom 23.07.2019,
  • des Landesarbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutzvereinigungen Sachsens vom 15.09.2016 und 30.07.2018,
  • des Ev.Luth. Jugendpfarramtes/Jugendkirche St. Johannis vom 27.07.2018,
  • des Tiefbauamtes vom 15.09.2016,
  • des Grünflächenamtes vom 25.08.2016 und
  • des Umweltamtes vom 20.09.2016

werden nach § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum          

vom 15.04.2019 bis 24.05.2019

im Stadtplanungsamt, Neues Technisches Rathaus, Friedensplatz 1, im Offenlegungsbereich der 5. Etage (nach Verlassen der Doppelaufzüge nach rechts wenden), während der nachfolgend genannten Zeiten öffentlich ausgelegt:

montags bis mittwochs       von 08.30 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr

donnerstags                         von 08.30 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr

freitags                                  von 08.30 - 12.00 Uhr

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Artenschutzgutachten (Stand Juni 2016)

  • insgesamt 17 Vogelarten mit Revier anzeigendem Verhalten und wahrscheinlich fünf Fledermaus-Arten wurden auf der Fläche nachgewiesen, davon 10 Arten Brutvögel
  • für 24 Vogelarten kann sich im Gebiet durch Anflug an spiegelnde Bauwerksflächen das Tötungsrisiko erhöhen
  • Vorschläge für Vermeidungsmaßnahmen und entsprechende Maßnahmen für Gebäudebrüter aufgezeigt

Schalltechnische Berechnung (Stand Oktober 2016 mit Ergänzung vom Dezember 2016)

  • Vorgehensweise, Immissionsorte und Orientierungswerte
  • Durchführung schalltechnische Berechnungen: Ermittlung der Emissionen und Immissionen und Beurteilung der Ergebnisse
  • Ermittlung der „maßgeblichen Außenlärmpegel“
  • Allgemeine Planungshinweise und Empfehlungen zu textlichen Festsetzungen im Bebauungsplan

Grünordnungsplan (Stand April 2018)

  • Standortanalyse des Naturhaushaltes und der Landschaft (Naturräumliche Lage, Topografie, Geologie und Boden, Altlasten, Wasserhaushalt, Klima, Luft, Biotopausstattung und Schutzbereiche, Landschafts- bzw. Stadtbild und Erholungsfunktion, Mensch, Kulturgüter), Bewertung/Konflikte
  • Auswirkungen der Planung auf Boden, Natur, Landschaft und Erholung
  • Maßnahmen zum Artenschutz (Durchführung von Vermeidungsmaßnahmen, Durchführung von Maßnahmen für Gebäudebrüter       , Rechtsfolgen des Artenschutzes für den Bebauungsplan)
  • grünordnerische und artenschutzrechtliche Festsetzungen mit Begründung dieser Maßnahmen

Aus dem Umweltbericht (Stand Mai 2018)

  • Umweltschutzziele aus einschlägigen Fachgesetzen, Fachplanungen, Fachgutachten und deren Bedeutung für den Bebauungsplan
  • Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Umweltzustandes und der Umweltauswirkungen für Schutzgut Mensch, Schutzgut Tiere und Pflanzen, Schutzgut Boden, Schutzgut Wasser, Schutzgut Klima/Luft, Schutzgut Landschaft, Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
  • Prognose zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und bei Nichtdurchführung der Planung
  • Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen
  • Anderweitige Planungsmöglichkeiten
  • Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprüfung
  • Beschreibung der Maßnahmen zur Überwachung der eheblichen Umweltauswirkungen

Zusammenfassung

  • zunehmende Versiegelung durch Bebauung mit dichten und kompakten Baukörpern und die daraus resultierende Fällung fast des gesamten Gehölzbestandes hat für das Schutzgut Tiere und Pflanzen sehr erhebliche negative Auswirkungen
  • Schutzgüter Mensch, Boden, Wasser und Klima und Luft sind erheblich betroffen vor allem durch die Zunahme an Versiegelung und die daraus resultierenden kleinklimatischen Verschlechterungen
  • Gehölzneupflanzungen und die festgesetzte verbindliche Anlage von Gründächern mindern negative Auswirkungen auf die Schutzgüter

Während dieser Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit Stellungnahmen zum Bebauungsplan schriftlich im Stadtplanungsamt oder mündlich zur Niederschrift im Zimmer B524 abgegeben werden.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im oben genannten Zeitraum im Internet unter www.chemnitz.de/oeffentliche_auslegungen sowie unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Chemnitz, den 29.03.2019

gez. Börries Butenop
Amtsleiter Stadtplanungsamt

Kontaktperson

Stadt Chemnitz
Stadtplanungsamt
Frau Wolf
Friedensplatz 1
09111 Chemnitz

Tel.: (0371) 488-6149
E-Mail: stadtplanungsamt@stadt-chemnitz.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Grünordnungsplan
  • Schalltechnische Berechnung
  • Artenschutzgutachten
  • Entwurf Peter Simmel
  • Entwurf Hansa Real Estate

Informationen

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