Bebauungsplan Stadt Chemnitz Öffentliche Auslegung

Öffentliche Auslegung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 94/31 „Ortskern Euba“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 04.02.2019 bis 08.03.2019
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 20.11.2018 den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 94/31 „Ortskern Euba“ mit Begründung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB (vereinfachtes Verfahren) aufgestellt.

Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

Der Planentwurf mit Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen des Umweltamtes der Stadt Chemnitz vom 13.09.2016, 26.01.2017, 20.03.2018 und 05.07.2018 werden nach § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum

vom 04.02.2019 bis 08.03.2019

im Stadtplanungsamt, Neues Technisches Rathaus, Friedensplatz 1, im Offenlegungsbereich der 5. Etage (nach Verlassen der Doppelaufzüge nach rechts wenden), während der nachfolgend genannten Zeiten öffentlich ausgelegt:

montags bis mittwochs

von 08.30 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr

donnerstags

von 08.30 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr

freitags

von 08.30 - 12.00 Uhr

Während dieser Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit Stellungnahmen zum Bebauungsplan schriftlich im Stadtplanungsamt oder mündlich zur Niederschrift im Zimmer B511 abgegeben werden.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im oben genannten Zeitraum im Internet unter www.chemnitz.de/oeffentliche_auslegungen sowie im Landesportal Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Chemnitz, den 16.01.2019

gez. Börries Butenop
Amtsleiter Stadtplanungsamt

Kontaktperson

Stadt Chemnitz
Stadtplanungsamt
Frau Wallasch
Friedensplatz 1
09111 Chemnitz

Tel.: (0371) 488-6155
E-Mail: stadtplanungsamt@stadt-chemnitz.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Ausgleichsfläche
  • Grünordnungsplan

Informationen

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