Bebauungsplan Stadt Chemnitz Öffentliche Auslegung

Öffentliche Auslegung der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 13/06 Wohnbebauung an der Ulmenstraße

  • Status Beendet
  • Zeitraum 12.11.2018 bis 14.12.2018
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Planzeichnung

Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 14.08.2018 den Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 13/06 Wohnbebauung an der Ulmenstraße mit Begründung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB (vereinfachtes Verfahren) aufgestellt.

Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

Der Planentwurf mit Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen des Umweltamtes der Stadt Chemnitz vom 10.04.2018 und des Grünflächenamtes der Stadt Chemnitz vom 23.01.2018 werden nach § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum

vom 12.11.2018 bis 11.12.2018

im Stadtplanungsamt, Neues Technisches Rathaus, Zugang Friedensplatz 1, im Offenlegungsbereich der 5. Etage (nach Verlassen der Doppelaufzüge nach rechts wenden) während der nachfolgend genannten Zeiten öffentlich ausgelegt:

montags bis mittwochs

von 08.30 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr

donnerstags

von 08.30 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr

freitags

von 08.30 - 12.00 Uhr

Während dieser Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit Stellungnahmen zum Bebauungsplan schriftlich im Stadtplanungsamt oder mündlich zur Niederschrift im Zimmer B523 abgegeben werden.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im oben genannten Zeitraum im Internet unter www.chemnitz.de/oeffentliche_auslegungen sowie im Landesportal Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Chemnitz, den 25.10.2018

gez. i. V. Christian Pilz

Börries Butenop

Amtsleiter Stadtplanungsamt

Kontaktperson

Stadt Chemnitz

Stadtplanungsamt

Herr Schirrmeister

Tel.: (0371) 488-6154

E-Mail: stadtplanungsamt@stadt-chemnitz.de

Gegenstände

Übersicht
  • Entwurf
  • Begründung
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • grünordnerischer Fachbeitrag

Informationen

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