Flächennutzungsplan Stadt Chemnitz Öffentliche Auslegung

Öffentliche Auslegung der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Chemnitz

  • Status Beendet
  • Zeitraum 12.11.2018 bis 14.12.2018
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Planzeichnung

Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 09.10.2018 den Entwurf der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Chemnitz (Bereich „ehem. Bahnhofsareal Altendorf“ im Stadtteil Altendorf) mit Begründung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der Planentwurf mit Begründung einschließlich Umweltbericht sowie folgende wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen:

  • Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), Stellungnahme vom 12.09.2017 mit Hinweisen zu Geologie, Hydrogeologie und natürlicher Radioaktivität (Radonkonzentration in der Bodenluft) sowie zum Umgang mit verbautem Haldenmaterial (Hinweis, dass 1989 Haldenmaterial aus Alberoda für das Objekt „Gutsweg“ für Tragschichtmaterial beantragt wurde).
  • Planungsverband Region Chemnitz Verbandsgeschäftsstelle, Stellungnahme vom 21.08.2017 zu Belangen des Artenschutzes auf Basis des Regionalplanentwurfes Region Chemnitz gemäß Karte 13 „Gebiete mit besonderer Bedeutung für Fledermäuse“ mit Festlegung relevanter Multifunktionsräume für Fledermäuse.
  • Landesarbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutzvereinigungen Sachsens Stellungnahme vom 14.09.2017 in Vertretung für  die GRÜNE LIGA Sachsen e.V., den Landesverein Sächsischer Heimatschutz e.V. und den Landesjagdverband Sachsen e.V. mit dem Hinweis des GRÜNE LIGA Sachsen e.V., das vorhandene Grün in die Neugestaltung des Gebietes mit einzubeziehen.
  • BUND LV Sachsen e.V. Stellungnahme vom 12.09.2017 zu Belangen der Artenvielfalt von Flora und Fauna insbesondere Fledermäuse und Eidechsen im Bereich der Teilflächen 2 und 3 sowie dem Erfordernis einer entsprechenden vertiefenden Untersuchung.
  • Umweltamt der Stadt Chemnitz, Stellungnahme vom 13.09.2017 mit Hinweisen zu den Belangen der Schutzgüter sowie zu Belangen des Artenschutzes als Teil des Umweltberichtes.
  • Öffentlichkeit, Stellungnahme vom 08.09.2017 zu Belangen der Artenvielfalt von Flora und Fauna insbesondere Eisvögel, Eulen, Fledermäuse, Igel, Füchse etc.

werden nach § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum          
 

vom 12.11.2018 bis 14.12.2018

im Stadtplanungsamt, Neues Technisches Rathaus, Friedensplatz 1, im Offenlegungsbereich der 5. Etage (nach Verlassen der Doppelaufzüge nach rechts wenden) während der nachfolgend genannten Zeiten öffentlich ausgelegt:

montags bis mittwochs

von 08.30 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr

donnerstags

von 08.30 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr

freitags

von 08.30 - 12.00 Uhr

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • Umweltbericht in der Fassung vom August 2018 mit Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, Bestandsaufnahme, Bewertung der Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter sowie Maßnahmen zu Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen auf diese Schutzgüter (Teil B der Planbegründung)
  • Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) vom 07.12.2015 als Artenschutzfachbeitrag zum Rahmenplan Bahnhof Chemnitz-Altendorf, folgende wesentlichen Belange wurden geprüft:
    • Für Arten, für die das Vorhaben artenschutzrechtlich relevante Wirkungen entfalten kann, wurde geprüft, inwieweit eine Verletzung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände stattfindet. Das betrifft die Artengruppen xylobionte Käfer, Schmetterlinge, Amphibien, Reptilien, Fledermäuse, sonstige Säugetiere und Vögel.
    • Im Ergebnis wurden 22 aktuelle Brutvogelarten und weitere 11 Arten als sporadische oder potentielle Brutvögel sowie 7 Arten Fledermäuse festgestellt. Ein Vorkommen des Edelkrebses im Bearbeitungsgebiet kann nicht ausgeschlossen werden. Weitere streng geschützte Amphibien, Reptilien, xylobionte Käfer und sonstige Wirbellose sowie Schmetterlinge wie der Nachtkerzenschwärmer wurden nicht nachgewiesen. Es werden für die betroffene Arten im Gebiet Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen zur Vermeidung der Verletzung artenschutzrechtlicher Verbote vorgeschlagen.

Während dieser Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit schriftliche Stellungnahmen zur 43. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtplanungsamt oder mündlich zur Niederschrift im Zimmer B509 abgegeben werden.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im oben genannten Zeitraum im Internet unter www.chemnitz.de/oeffentliche_auslegungen sowie im Landesportal Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Chemnitz, den 26.10.2018

gez. i. V. Pilz

Börries Butenop

Amtsleiter Stadtplanungsamt

Kontaktperson

Stadt Chemnitz

Stadtplanungsamt

Frau Kneita

Tel.: (0371) 488-6116

E-Mail: stadtplanungsamt@stadt-chemnitz.de

Gegenstände

Übersicht
  • Entwurf
  • Begründung
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Spezielle artenschutzrechtl. Prüfung

Informationen

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