Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 09.10.2018 den Entwurf der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Chemnitz (Bereich „ehem. Bahnhofsareal Altendorf“ im Stadtteil Altendorf) mit Begründung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Der Planentwurf mit Begründung einschließlich Umweltbericht sowie folgende wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen:
werden nach § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum
vom 12.11.2018 bis 14.12.2018
im Stadtplanungsamt, Neues Technisches Rathaus, Friedensplatz 1, im Offenlegungsbereich der 5. Etage (nach Verlassen der Doppelaufzüge nach rechts wenden) während der nachfolgend genannten Zeiten öffentlich ausgelegt:
montags bis mittwochs
von 08.30 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr
donnerstags
von 08.30 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr
freitags
von 08.30 - 12.00 Uhr
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Während dieser Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit schriftliche Stellungnahmen zur 43. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtplanungsamt oder mündlich zur Niederschrift im Zimmer B509 abgegeben werden.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im oben genannten Zeitraum im Internet unter www.chemnitz.de/oeffentliche_auslegungen sowie im Landesportal Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.
Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Chemnitz, den 26.10.2018
gez. i. V. Pilz
Börries Butenop
Amtsleiter Stadtplanungsamt
Stadt Chemnitz
Stadtplanungsamt
Frau Kneita
Tel.: (0371) 488-6116
E-Mail: stadtplanungsamt@stadt-chemnitz.de