Der Stadtrat der Stadt Brandis hat in seiner Sitzung am 29.09.2020 mit Beschluss-Nr. 1070-08/09/2020 den Entwurf des Bebauungsplanes „Lindenhof Kleinsteinberg“ in der Fassung vom 09.09.2020 samt Begründung gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Unterrichtung der Öffentlichkeit durch Offenlage bestimmt.
Gleichzeitig sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.
Gegenüber dem Aufstellungsbeschluss vom 17.12.2019 hat sich der Geltungsbereich wieder verkleinert, die Flurstücke T.v.124 und T.v.144 der Gemarkung Kleinsteinberg sind nicht mehr Bestandteil.
Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden.
Der Planentwurf mit Begründung wird in der Zeit vom 26.10.2020 bis 27.11.2020 (einschließlich) bei der Stadtverwaltung Brandis, Fachbereich Bau und Ordnung, Markt 1-3, Raum 2.11, 04821 Brandis öffentlich ausgelegt.
Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist vorgebracht werden. Dies kann während der Dienstzeiten
Montag nur nach Vereinbarung
Dienstag 09:00 bis 11:30 Uhr und 13:00 bis 19:30 Uhr
Mittwoch nur nach Vereinbarung
Donnerstag 09:00 bis 11:30 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag 09:00 bis 11:30 Uhr
Samstag 09:00 bis 12:00 Uhr (jeden 4. Samstag im Monat) erfolgen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Frau Kunz, Tel.: 034292 65552; Mail: kunz@stadt-brandis.de