Erneute öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes „Am alten Kino“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB
Der Stadtrat der Stadt Brandis hat in seiner Sitzung am 26.2.2013 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am alten Kino“ nach § 13 a BauGB – Bebauungspläne der Innenentwicklung - beschlossen.
Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB i. V. m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt. Nach § 13 Abs. 3 BauGB wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen. Gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 BauGB wird § 4c BauGB (Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen) nicht angewendet.
Die erste Auslegung des Planentwurfs erfolgte vom 18.4.2017 bis 18.05.2017, gleichzeitig wurden die Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Auf Grund der eingegangenen Stellungnahmen war der Plan nochmals zu überarbeiten.
Der Stadtrat der Stadt Brandis billigte in seiner Sitzung am 31.03.2020 mit Beschluss-Nr. 1021-03/03/2020 den Entwurf des Bebauungsplanes „Am alten Kino“ in der Fassung vom 17.12.2019 samt Begründung und bestimmt diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Unterrichtung der Öffentlichkeit durch Offenlage. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie gemäß § 2 Abs. 2 BauGB die Nachbargemeinden zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.
Der Planentwurf mit Begründung wird in der Zeit vom 27.04.2020 bis einschließlich 29.05.2020 in der Stadtverwaltung Brandis, Zimmer 2.11, Markt 1-3, 04821 Brandis öffentlich ausgelegt.
Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Dies kann in der Stadtverwaltung Brandis, Zimmer 2.11, Markt 1-3, 04821 Brandis während der Dienstzeiten erfolgen.
Auf Grund der derzeitigen Situation möchten wir Sie bitten, sich dazu vorab telefonisch anzumelden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Frau Kunz, Tel.: 034292 65552; Mail: kunz@stadt-brandis.de