Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Brandis Öffentliche Auslegung

Nachtigallenweg

  • Status Beendet
  • Zeitraum 28.10.2019 bis 29.11.2019
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Brandis hat in seiner Sitzung am 24.09.2019 mit Beschluss-Nr.: 1074-08/09/2019 gemäß § 3 Abs.2 BauGB den Entwurf des Bebauungsplans „Nachtigallenweg“ in der Fassung vom 14.06.2019 mit Begründung, Umweltbericht sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs.2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs.2 BauGB durchgeführt.

Der Entwurf des Bebauungsplans einschließlich aller Unterlagen wird vom 28.10.2019 bis einschließlich 29.11.2019 im Bauamt der Stadt Brandis, Zimmer 2.11, Markt 1-3, 04821 Brandis öffentlich ausgelegt.

Gleichzeitig sind alle Unterlagen im Internet auf den Websites:

http://www.stadt-brandis.de (Beteiligungsportal)

http://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html

und über das zentrale Internetportal des Landes unter

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

abrufbar. Für Rückfragen steht das beauftragte Büro Knoblich, Landschaftsarchitekten BDLA/IFLA, Heinrich-Heine-Straße 13, 15537 Erkner, Telefon (03362) 88361-0, Fax (03362) 88361-59, E-Mail info@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.

Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist vorgebracht werden. Dies kann während folgender Dienstzeiten erfolgen:

Montag:                       08.00 – 11.30 Uhr und 13.00 bis 14.00 Uhr

Dienstag:                      08.00 – 11.30 Uhr und 13.00 bis 19.30 Uhr

Mittwoch:                    geschlossen

Donnerstag:                  08.00 – 11.30 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr

Freitag:                         08.00 Uhr – 11.30 Uhr

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Das Plangebiet befindet sich im Nordosten des Ortsteils Waldsteinberg der Stadt Brandis und wird von den Straßen Nachtigallenweg und Rotkehlchenweg auf zwei Seiten umrandet. Das Zentrum der Stadt Brandis liegt etwa 2 km in nordöstlicher Richtung. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von 39.057 m². Das Plangebiet ist beigefügter Abbildung zu entnehmen.

Auf dem Plangebiet befindet sich derzeitig eine offen gehaltene Wochenendhaussiedlung. Auf den nicht überbauten Grundstücksflächen befinden sich Grünflächen mit teilweise dichten Baum- und Gehölzstrukturen.

Im Plangebiet sollen durch die Aufstellung des Bebauungsplans die Voraussetzungen zur Möglichkeit des dauerhaften Wohnens entlang der Straßenverkehrsflächen Nachtigallenweg und Rotkehlchenweg und damit der Umwidmung der Wochenendhäuser in Wohnhäuser oder der Neuerrichtung von Wohngebäuden geschaffen werden.

Insbesondere sollen folgende Planungsziele erreicht werden:

  • Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzung für eine Wohnbebauung an den Straßen Nachtigallen- und Rotkehlchenweg und damit bessere Ausnutzung vorhandener öffentlicher Infrastruktur
  • Klarstellung der zulässigen Nutzungen im Wochenendhausgebiet auf Flächen, die nicht ausreichend erschlossen sind.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind für den Entwurf des Bebauungsplans „Nachtigallenweg“ verfügbar:

Im Rahmen der Begründung mit Umweltbericht:

  • Schutzgut Boden

Informationen zur Entstehung und Verbreitung der Böden, zu Bodentypen, zur Archivfunktion des Bodens, zur Bodenversiegelung, zur Vorbelastung der Böden, zur Filter- und Pufferfunktion für Schadstoffe und zur biotischen und abiotischen Funktion der Böden.

  • Schutzgut Wasser

Informationen zu stehenden und fließenden Gewässern, zum Grundwasserkörper und zum Grundwasserflurabstand, zur Trinkwasserversorgung und zu Vorbelastungen durch Land- und Forstwirtschaft und den chemischen und mengenmäßigen Zustand.

  • Schutzgut Klima/Luft

Informationen zu klimatologischen Daten

  • Schutzgut Biotope, Flora und Fauna

Informationen zum Bestand an Biotoptypen im Plangebiet, zu Arten der Flora und Fauna und zu Vorbelastungen durch die anthropogen überprägte Landschaft.

  • Schutzgut Landschaftsbild

Informationen zum Bestand an Landschaftsräumen und zu Vorbelastungen.

  • Schutzgut Fläche
    Informationen zum Flächenverbrauch und zur Versiegelung
  • Schutzgut Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit

Informationen zu Lärm-, und Staubimmissionen

  • Kultur- und Sachgüter

Informationen zu potenziellen archäologischen Kulturdenkmalen.

  • Schutzgebiete und –objekte

Informationen zu den umliegenden Schutzgebieten.

Bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen:

  • Landkreis Leipzig

Informationen zu Auswirkungen durch das Vorhaben, zur Erarbeitung des Umweltberichts und zum Bodenschutz.

  • Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Informationen zu natürlicher Radioaktivität und zur Geologie des Plangebiets

  • Landesarbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutzvereinigungen
    Informationen zum Artenschutz

Die genannten umweltbezogenen Stellungnahmen werden zusammen mit dem Bebauungsplan ausgelegt.

Kontaktperson

Frau Kunz, Tel.: 034292 65552, kunz@stadt-brandis.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Hydrogeologisches Gutachten
  • vorliegende Stellungnahmen

Informationen

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