Der Stadtrat der Stadt Brandis hat in seiner Sitzung am 24.09.2019 mit Beschluss-Nr.: 1074-08/09/2019 gemäß § 3 Abs.2 BauGB den Entwurf des Bebauungsplans „Nachtigallenweg“ in der Fassung vom 14.06.2019 mit Begründung, Umweltbericht sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs.2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs.2 BauGB durchgeführt.
Der Entwurf des Bebauungsplans einschließlich aller Unterlagen wird vom 28.10.2019 bis einschließlich 29.11.2019 im Bauamt der Stadt Brandis, Zimmer 2.11, Markt 1-3, 04821 Brandis öffentlich ausgelegt.
Gleichzeitig sind alle Unterlagen im Internet auf den Websites:
http://www.stadt-brandis.de (Beteiligungsportal)
http://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html
und über das zentrale Internetportal des Landes unter
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite
abrufbar. Für Rückfragen steht das beauftragte Büro Knoblich, Landschaftsarchitekten BDLA/IFLA, Heinrich-Heine-Straße 13, 15537 Erkner, Telefon (03362) 88361-0, Fax (03362) 88361-59, E-Mail info@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.
Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist vorgebracht werden. Dies kann während folgender Dienstzeiten erfolgen:
Montag: 08.00 – 11.30 Uhr und 13.00 bis 14.00 Uhr
Dienstag: 08.00 – 11.30 Uhr und 13.00 bis 19.30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08.00 – 11.30 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr – 11.30 Uhr
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Das Plangebiet befindet sich im Nordosten des Ortsteils Waldsteinberg der Stadt Brandis und wird von den Straßen Nachtigallenweg und Rotkehlchenweg auf zwei Seiten umrandet. Das Zentrum der Stadt Brandis liegt etwa 2 km in nordöstlicher Richtung. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von 39.057 m². Das Plangebiet ist beigefügter Abbildung zu entnehmen.
Auf dem Plangebiet befindet sich derzeitig eine offen gehaltene Wochenendhaussiedlung. Auf den nicht überbauten Grundstücksflächen befinden sich Grünflächen mit teilweise dichten Baum- und Gehölzstrukturen.
Im Plangebiet sollen durch die Aufstellung des Bebauungsplans die Voraussetzungen zur Möglichkeit des dauerhaften Wohnens entlang der Straßenverkehrsflächen Nachtigallenweg und Rotkehlchenweg und damit der Umwidmung der Wochenendhäuser in Wohnhäuser oder der Neuerrichtung von Wohngebäuden geschaffen werden.
Insbesondere sollen folgende Planungsziele erreicht werden:
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind für den Entwurf des Bebauungsplans „Nachtigallenweg“ verfügbar:
Im Rahmen der Begründung mit Umweltbericht:
Informationen zur Entstehung und Verbreitung der Böden, zu Bodentypen, zur Archivfunktion des Bodens, zur Bodenversiegelung, zur Vorbelastung der Böden, zur Filter- und Pufferfunktion für Schadstoffe und zur biotischen und abiotischen Funktion der Böden.
Informationen zu stehenden und fließenden Gewässern, zum Grundwasserkörper und zum Grundwasserflurabstand, zur Trinkwasserversorgung und zu Vorbelastungen durch Land- und Forstwirtschaft und den chemischen und mengenmäßigen Zustand.
Informationen zu klimatologischen Daten
Informationen zum Bestand an Biotoptypen im Plangebiet, zu Arten der Flora und Fauna und zu Vorbelastungen durch die anthropogen überprägte Landschaft.
Informationen zum Bestand an Landschaftsräumen und zu Vorbelastungen.
Informationen zu Lärm-, und Staubimmissionen
Informationen zu potenziellen archäologischen Kulturdenkmalen.
Informationen zu den umliegenden Schutzgebieten.
Bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen:
Informationen zu Auswirkungen durch das Vorhaben, zur Erarbeitung des Umweltberichts und zum Bodenschutz.
Informationen zu natürlicher Radioaktivität und zur Geologie des Plangebiets
Die genannten umweltbezogenen Stellungnahmen werden zusammen mit dem Bebauungsplan ausgelegt.
Frau Kunz, Tel.: 034292 65552, kunz@stadt-brandis.de