Der Stadtrat der Stadt Brandis hat in seiner Sitzung am 30.4.2019 mit Beschluss-Nr.: 1033-03/04/2019 den Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Brandis in der Fassung vom 30.4.2019 samt Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Das Plangebiet umfasst das gesamte Stadtgebiet von Brandis.
Das Änderungsverfahren für den Flächennutzungsplan wird nach den §§ 1 bis 4 c BauGB durchgeführt.
Folgende Arten von umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:
1. Begründung zum Flächennutzungsplan mit Aussagen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung der
Natur, zum Immissionsschutz und zu Altlastverdachtsflächen
2. Umweltbericht mit der Beschreibung des aktuellen Umweltzustandes und der Prognose über die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustandes des
Schutzgutes Mensch, Gesundheit und Bevölkerung mit Aussagen zu Erholung, Gesundheit, Wohnen,
Lärmbelastung, und Geruchsbelastung, des
Schutzgutes Tiere und Pflanzen mit Aussagen zu den Schutzgebieten, Biotoptypen, Faunistischen
Untersuchungen mit der Erfassung der Brutvögel (Aves) und einer Potenzialabschätzung für
Fledermäuse, Feldhamster, Greifvogel- und Eulenarten, Feldlerchen, Reptilien, Amphibienarten und wirbellose Tiere, des
Schutzgutes Boden mit Aussagen zu den Bodenfunktionen, Bodentypen und Altlasten, des
Schutzgutes Wasser mit Aussagen zu Oberflächen- und Grundwasser,
Schutzgutes Luft und Klima, des
Schutzgutes Landschaft mit Aussagen zu ästhetischen und rekreativen Funktionen, des
Schutzgutes FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete, des
Schutzgutes Kultur- und andere Sachgüter sowie über die
Vermeidung von Emissionen und die
Nutzung erneuerbarer Energien.
Gleichzeitig mit der Offenlage wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Der Planentwurf mit Begründung wird in der Zeit vom 25.6.2019 bis 26.07.2019 in der Stadtverwaltung Brandis, Zimmer 2.11, Markt 1-3, 04821 Brandis öffentlich ausgelegt.
Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Brandis einschließlich aller Anlagen ist im Internet wie folgt eingestellt:
http://www.stadt-brandis.de (Beteiligungsportal)
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite
Für Rückfragen stehen das Planungsbüro Hanke, Herr Wagner Tel. 034292/71041 oder wagner@ibhanke.de und das Bauamt der Stadt Brandis Frau Kunz (Tel. 034292 65552; kunz@stadt-brandis.de) zur Verfügung. Zum Umweltbericht steht Ihnen Herr Hauffe vom IB Hauffe GbR (Tel. 034362/33572 oder info@ib-hauffe.de
Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Dies kann während der Dienstzeiten
Montag Termine bitte vereinbaren
Dienstag 08:00 bis 11:30 Uhr und 13:00 bis 19:30 Uhr
Mittwoch Termine bitte vereinbaren
Donnerstag 08:00 bis 11:30 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 11:30 Uhr
erfolgen.
Hinweise und Anregungen sind schriftlich oder zur Niederschrift im Bauamt vorzubringen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Brandis, den 04.06.2019 Jesse
Bürgermeister
Frau Kunz; Tel.: 034292 65552, kunz@stadt-brandis.de