Bebauungsplan Stadt Brandis Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "Jahnhöhe"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 18.02.2019 bis 29.03.2019
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Stadt Brandis über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes „Jahnhöhe “, Brandis

Der Stadtrat der Stadt Brandis hat in seiner Sitzung am 29.1.2019 mit Beschluss-Nr. 1007-01/01/2019 den Entwurf des Bebauungsplanes „Jahnhöhe“, Brandis in der Fassung vom 29.1.2019 samt Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Das Plangebiet liegt im Osten des Stadtgebietes Brandis in Verlängerung der Straße „Zur Jahnhöhe“. Der Geltungsbereich ist in untenstehender Abbildung dargestellt.

Das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan wird Verfahren nach den §§ 1 bis 4 c BauGB durchgeführt.

Folgende Arten von umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:

1.  Begründung zum Bebauungsplan mit Aussagen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung der Natur, zum Immissionsschutz und zu Altlastverdachtsflächen

2. Umweltbericht mit der Beschreibung des aktuellen Umweltzustandes und der Prognose über die   voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustandes des

               Schutzgutes Mensch, Gesundheit und Bevölkerung mit Aussagen zu Erholung, Gesund-  

               heit, Wohnen, Lärmbelastung, und Geruchsbelastung, des

               Schutzgutes Tiere und Pflanzen mit Aussagen zu den Schutzgebieten, Biotoptypen, Faunis

               tischen Untersuchungen mit der Erfassung der Brutvögel (Aves) und einer Potenzialabschät 

               zung für Fledermäuse, Feldhamster, Greifvogel- und Eulenarten, Feldlerchen, Reptilien, Am

               phibienarten und wirbellose Tiere, des

                Schutzgutes Boden mit Aussagen zu den Bodenfunktionen, Bodentypen und Altlasten, des

                Schutzgutes Wasser mit Aussagen zu Oberflächen- und Grundwasser,

                Schutzgutes Luft und Klima, des

                Schutzgutes Landschaft mit Aussagen zu ästhetischen und rekreativen Funktionen, des

                Schutzgutes FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete, des

                Schutzgutes Kultur- und andere Sachgüter sowie über die  

                Vermeidung von Emissionen und die

                Nutzung erneuerbarer Energien.

Gleichzeitig mit der Offenlage wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Der Planentwurf mit Begründung wird in der Zeit vom 26.2.2019 bis 29.3.2019 in der Stadtverwaltung Brandis, Zimmer 2.11, Markt 1-3, 04821 Brandis öffentlich ausgelegt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Jahnhöhe“, Brandis einschließlich der Begründung ist im Internet wie folgt eingestellt:

http://www.stadt-brandis.de (Beteiligungsportal)

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

Für Rückfragen stehen das Büro für Städtebau, Frau Reinmold-Nöther Tel. 034292/75352 reinmold-noether@t-online.de und das Bauamt der Stadt Brandis Herr Rößler (Tel. 034292 65552; roessler@stadt-brandis.de)  zur Verfügung.

Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Dies kann während der Dienstzeiten

Montag                                  Termine bitte vereinbaren

Dienstag                               08:00 bis 11:30 Uhr und 13:00 bis 19:30 Uhr

Mittwoch                               Termine bitte vereinbaren

Donnerstag                          08:00 bis 11:30 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

Freitag                                  08:00 bis 11:30 Uhr                                                                                           erfolgen.

Hinweise und Anregungen sind schriftlich oder zur Niederschrift im Bauamt vorzubringen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Brandis, den 30.1.2019                                                                                                    Jesse

                                                                                                                                     Bürgermeister

Kontaktperson

Frau Reinmold-Nöther Tel. 034292/75352 reinmold-noether@t-online.de

Herr Rößler (Tel. 034292 65552; roessler@stadt-brandis.de)

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  • Umweltbezogene Stellungnahmen
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