Bekanntmachung der Stadt Brandis
über die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des
Bebauungsplanes „Pappelallee“, Brandis
im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB
Der Stadtrat der Stadt Brandis hat in seiner Sitzung am 18.12.2018 mit Beschluss-Nr. 1133-12/12.2018 den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Pappelallee“, Brandis in der Fassung vom 19.12.2018 samt Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Pappelallee“, Brandis umfasst die Flurstücke 234/8, 234/13, 234/14, 234/17, 234/18, 234/19, 234/20, 234/21, 234/25, 234/26, 234/27, 234/28, 234/29, 234/30 der Gemarkung Cämmerei der Stadt Brandis. Der Geltungsbereich ist in untenstehender Abbildung dargestellt.
Das Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplanes wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen wird; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.
Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Gegenüber der rechtskräftigen 1. Änderung des Bebauungsplanes kommt es zu folgenden Änderungen:
Änderung
Im Bereich des Marie-von Pentz-Weges wird das Baugebiet von einem Mischgebiet zu einem Allgemeinen Wohngebiet umgewidmet.
Begründung
Bisher wurden entlang des Marie-von Pentz-Weges ausschließlich Wohngebäude errichtet. In einem Mischgebiet soll jedoch ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Wohnen und Gewerbe ansässig sein. Dies ist nicht mehr zu erreichen, da zu erwarten ist, dass die beiden noch nicht bebauten Grundstücke ebenfalls Wohnhäuser werden. Insofern ist es ehrlicher, den gesamten Bereich am Marie-von Petz-Weg als Allgemeines Wohngebiet zu widmen.
Wegfall und Straffung einiger bauordnungsrechtlicher Festsetzungen.
Die Festsetzungen zu Standorten für Abfallbehälter und zu Parabolantennen sind nicht mehr zeitgemäß.
Der Planentwurf mit Begründung wird in der Zeit vom 29.01.2019 bis 1.3.2019 bei der Stadtverwaltung Brandis, Zimmer 2.11, Markt 1-3, 04821 Brandis öffentlich ausgelegt.
Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Pappelallee“, Brandis einschließlich der Begründung ist im Internet wie folgt eingestellt:
http://www.stadt-brandis.de (Beteiligungsportal)
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite
Für Rückfragen steht das Bauamt der Stadt Brandis Herr Rößler (Tel. 034292 65552; roessler@stadt-brandis.de) zur Verfügung.
Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Dies kann während der Dienstzeiten
Montag Termin nach Vereinbarung
Dienstag 08:00 bis 11:30 Uhr und 13:00 bis 19:30 Uhr
Mittwoch Termin nach Vereinbarung
Donnerstag 08:00 bis 11:30 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 11:30 Uhr erfolgen.
Hinweise und Anregungen sind nur zu den geänderten Teilen vorzubringen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Brandis, den 19.12.2018 Jesse
Bürgermeister
Herr Rößler (E-Mail: roessler@stadt-brandis.de) Tel. 034292 65552