Bebauungsplan Stadt Brandis Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "Pappelallee" 2. Änderung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 21.01.2019 bis 01.03.2019
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Stadt Brandis 

über die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des

Bebauungsplanes „Pappelallee“, Brandis

im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB  

Der Stadtrat der Stadt Brandis hat in seiner Sitzung am 18.12.2018 mit Beschluss-Nr. 1133-12/12.2018 den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Pappelallee“, Brandis in der Fassung vom 19.12.2018 samt Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Pappelallee“, Brandis umfasst die Flurstücke 234/8, 234/13, 234/14, 234/17, 234/18, 234/19, 234/20, 234/21, 234/25, 234/26, 234/27, 234/28, 234/29, 234/30 der Gemarkung Cämmerei der Stadt Brandis. Der Geltungsbereich ist in untenstehender Abbildung dargestellt.

Das Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplanes wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen wird; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.

Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Gegenüber der rechtskräftigen 1. Änderung des Bebauungsplanes kommt es zu folgenden Änderungen:

Änderung

Im Bereich des Marie-von Pentz-Weges wird das Baugebiet von einem Mischgebiet zu einem Allgemeinen Wohngebiet umgewidmet.

Begründung

Bisher wurden entlang des Marie-von Pentz-Weges ausschließlich Wohngebäude errichtet. In einem Mischgebiet soll jedoch ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Wohnen und Gewerbe ansässig sein. Dies ist nicht mehr zu erreichen, da zu erwarten ist, dass die beiden noch nicht bebauten Grundstücke ebenfalls Wohnhäuser werden. Insofern ist es ehrlicher, den gesamten Bereich am Marie-von Petz-Weg als Allgemeines Wohngebiet zu widmen.

Änderung

Wegfall und Straffung einiger bauordnungsrechtlicher Festsetzungen.

Begründung

Die Festsetzungen zu Standorten für Abfallbehälter und zu Parabolantennen sind nicht mehr zeitgemäß.

Der Planentwurf mit Begründung wird in der Zeit vom 29.01.2019 bis 1.3.2019 bei der Stadtverwaltung Brandis, Zimmer 2.11, Markt 1-3, 04821 Brandis öffentlich ausgelegt.

Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Pappelallee“, Brandis einschließlich der Begründung ist im Internet wie folgt eingestellt:

http://www.stadt-brandis.de (Beteiligungsportal)

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

Für Rückfragen steht das Bauamt der Stadt Brandis Herr Rößler (Tel. 034292 65552; roessler@stadt-brandis.de) zur Verfügung.

Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Dies kann während der Dienstzeiten

Montag                                  Termin nach Vereinbarung

Dienstag                               08:00 bis 11:30 Uhr und 13:00 bis 19:30 Uhr

Mittwoch                               Termin nach Vereinbarung

Donnerstag                          08:00 bis 11:30 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

Freitag                                  08:00 bis 11:30 Uhr                                                                                           erfolgen.

Hinweise und Anregungen sind nur zu den geänderten Teilen vorzubringen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Brandis, den 19.12.2018                                                                                                 Jesse

                                                                                                                                     Bürgermeister

Kontaktperson

Herr Rößler (E-Mail: roessler@stadt-brandis.de) Tel. 034292 65552

Gegenstände

Übersicht
  • Begründung
  • Textliche Festsetzungen
  • Planzeichnung

Informationen

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