Der Stadtrat der Stadt Brandis hat in seiner Sitzung am 28.08.2018 mit Beschluss-Nr. 1089-07/08/2018 den überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes „Wohnen an der Viehweide“ samt Begründung in der Fassung vom 07.08.2018 gebilligt und zur erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Der Geltungsbereich ist in nebenstehender Abbildung dargestellt.
Gegenüber der 1. Offenlage des Entwurfs des Bebauungsplans wurde der Plan folgendermaßen ergänzt/geändert:
Ergänzung
Zum Vorhaben wurde ein Hydrogeologisches Gutachten erstellt, um die Versickerungsfähigkeit des Untergrundes zu bestimmen. Die Ergebnisse des Gutachtens wurden in den Bebauungsplan eingearbeitet.
Zum Vorhaben wurde ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur Feststellung einer möglichen Betroffenheit geschützter Arten erstellt. Die dort genannten Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen sowie CEF-Maßnahmen, wurden in den Bebauungsplan eingearbeitet.
Änderung
Der Geltungsbereich wurde geringfügig verkleinert.
Begründung
Aufgrund der Änderung der verkehrstechnischen Erschließung des Plangebiets, die nur über die Straßenverkehrsfläche „Viehweide“ erfolgen soll, fällt die im bereits offengelegten Entwurf als private Straßenverkehrsfläche festgesetzte Fläche teilweise weg. Auf dem verbleibenden Teilbereich wird ein Leitungsrecht festgesetzt (s.u.). Der Geltungsbereich des Plangebiets wurde damit gringfügig verkleinert.
Die Art der baulichen Nutzung wurde als reines Wohngebiet festgesetzt.
Da in dem Plangebiet ausschließlich Wohngebäude entstehen sollen, wurde, entgegen dem bereits offengelegten Entwurf, ein reines Wohngebiet festgesetzt.
Die maximale Gebäudehöhe wurde durch die Festsetzung einer Firsthöhe auf 8,5 m begrenzt.
Um der Eigenart der näheren Umgebung in ausreichendem Maße gerecht zu werden und das Einfügen der Neubebauung zu gewährleisten, wurde die maximale Gebäudehöhe durch die Festsetzung der Firsthöhe auf 8,5 m festgesetzt.
Das dem Bebauungsplan zugrundeliegende Konzept bzw. die geplanten Gebäude schematisch in die Planzeichung aufgenommen.
Zum besseren Verständnis wurde das dem Bebauungsplan zugrundeliegende Konzept in Form einer Darstellung der geplanten Gebäude schematisch in die Planzeichnung aufgenommen. Das Konzept liegt außerdem dem Bebauungsplan als Anlage bei.
Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung „private Verkehrsflächen“ sowie Stellplätze wurden in den Bebauungsplan aufgenommen
Im Rahmen der Planbestimmtheit wurden die geplanten Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung sowie die vorgesehenen Stellplätze in den Bebauungsplan aufgenommen.
Das Baufenster wurde geteilt und die südliche Baugrenze nach Norden verschoben.
Aufgrund der Darstellung und der Festsetzung der privaten Verkehrsfläche im Plangebiet, wurde das im bereits offengelegten Entwurf zusammenhängende Baufenster geteilt und verkleinert. Die südliche Baugrenze würde entsprechend der erforderlichen Abstandsflächen zu den bestehenden südlich liegenden Gebäuden zusätzlich nach Norden verschoben.
Es wurde ein Leitungsrecht festgesetzt.
Aufgrund der Verlagerung der verkehrstechnischen Zufahrt des Plangebiets, wurde auf der im bereits offengelegten Entwurf festgesetzten privaten Verkehrsfläche eine Fläche mit einem Leitungsrecht zugunsten der Eigentümer für die Erschließung des Plangebiets belegt.
Deckungsgleich mit der festgesetzten Grünfläche, wurde eine Fläche für die Regelung des Wasserabflusses festgesetzt.
Das im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erstellte Hydrogeologische Gutachten ermittelte die Versickerungsunfähigkeit des Untergrundes im Plangebiet. Aufgrund dessen wurde im 2. Entwurf des Bebauungsplanes eine Fläche für die Regelung des Wasserabflusses festgesetzt. Auf dieser Fläche soll ein Regenrückhaltebecken zur Rückhaltung des auf dem Gebiet anfallenden Niederschlagswassers und anschließender Einleitung in den westlich angrenzenden Graben ausgebildet werden.
Als Bezugsgröße für die Ermittlung der zulässigen Grundfläche wurde entgegen dem bereits offengelegten Entwurf die Größe des Baugrundstückes festgesetzt.
Im bereits offengelegten Entwurf wurde die Größe des Grundstückes gemäß Grundbuch als Bezugsgröße für die Ermittlung der Grundfläche festgesetzt. Damit konnten jedoch bei der Berechnung die gesamte Fläche des Plangebiets herangezogen werden. Da jedoch nur der außerhalb des Überschwemmungsgebiets liegende Teilbereich einer baulichen Nutzung zugeführt werden soll, wurde die Bezugsgröße geändert.
Gleichzeitig mit der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB werden die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB und die erneute Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird bestimmt, dass die Stellungnahmen nur zu den o.g. geänderten oder ergänzten Teilen des überarbeiteten Entwurfs abgegeben werden sollen und die Dauer der Auslegung angemessen verkürzt wird.
Der überarbeitete Planentwurf mit Begründung wird in der Zeit vom 24.09.2018 bis einschließlich 08.10.2018 bei der Stadtverwaltung Brandis, Markt 1-3, Zimmer 2.11, 04821 Brandis, öffentlich ausgelegt.
Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplans „Wohnen an der Viehweide“ einschließlich der Begründung ist zusätzlich im Internet wie folgt abrufbar:
http://www.stadt-brandis.de
http://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite
Für Rückfragen steht das beauftragte Büro Knoblich, Landschaftsarchitekten BDLA/IFLA, Zur Mulde 25, 04838 Zschepplin, Telefon (0 34 23) 7 58 60-0, Fax (0 34 23) 7 58 60-59, E-Mail zschepplin@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.
Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Dies kann während der Dienstzeiten
Montag nur nach Vereinbarung
Dienstag 09:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 19:30 Uhr
Mittwoch nur nach Vereinbarung
Donnerstag 09:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag 09:00 – 11:30 Uhr
Samstag 09:00 – 12:00 Uhr (jeden 4. Samstag im Monat)
erfolgen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Herr Rößler: roessler@stadt-brandis.de