Der Stadtrat der Stadt Brandis hat in seiner Sitzung am 30.05.2017 beschlossen, einen Bebauungsplan „Nachtigallenweg“ nach § 2 BauGB aufzustellen (Beschluss-Nr. 1036-04/05/2017).
Dabei sollen folgende planerischen Ziele umgesetzt werden:
1. Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzung für eine Wohnbebauung an den Straßen Nachtigallen- und Rotkehlchenweg und damit bessere Ausnutzung vorhandener öffentlicher Infrastruktur
2. Klarstellung der zulässigen Nutzungen im Wochenendhausgebiet auf Flächen, die nicht ausreichend
erschlossen sind (Hinterlieger)
Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen. Alle entstehenden Kosten der Planung und Erschließung obliegen dem Vorhabenträger.
Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB werden die Planungsunterlagen zum Bebauungsplan „Nachtigallenweg“ in der Zeit vom 23.07.2018 bis 24.08.2018 in der Stadtverwaltung Brandis, Markt 1-3, Zimmer 2.11 öffentlich ausgelegt.
Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift während der Dienstzeiten vorgebracht werden.