Der Stadtrat der Stadt Brandis hat in seiner Sitzung am 30.05.2017 beschlossen, für das Flurstück 594/5 der Gemarkung Brandis einen Bebauungsplan „Jahnhöhe“ nach § 2 BauGB aufzustellen (Beschluss-Nr. 1037-04/05/2017). Planungsziel ist die Errichtung von 28 Einfamilienhäusern.
Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen. Alle entstehenden Kosten der Planung und Erschließung obliegen dem Vorhabenträger.
Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB werden die Planungsunterlagen zum Bebauungsplan „Jahnhöhe“ in der Zeit vom 23.07.2018 bis 24.08.2018 in der Stadtverwaltung Brandis, Markt 1-3, Zimmer 2.11 öffentlich ausgelegt.
Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift während der Dienstzeiten vorgebracht werden.