Der Stadtrat der Stadt Brandis hat in seiner Sitzung am 31.01.2017 mit Beschluss-Nr. 1005-01/01/2017 die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Zweckbestimmung der Errichtung einer Kindertagesstätte für einen Teil des Flurstückes 215 der Gemarkung Cämmerei gefasst.
Die frühzeitige Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB, sowie der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 02.01.2018 bis 02.02.2018.
Aus den gegebenen Hinweisen resultiert auch die Änderung der Bezeichnung des Bebauungsplanes, künftig wird die einheitliche Bezeichnung Bebauungsplan „Flurstück 215 – Cämmerei Am Bahnhof“ verwendet.
Der Entwurf des Bebauungsplans „Flurstück 215 – Cämmerei Am Bahnhof“ wurde durch den Stadtrat in der Sitzung am 27.02.2018 mit Beschluss-Nr.: 1010-02/02/2018 in der Fassung vom 16.02.2018 samt Begründung bestätigt und zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB, zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie zur Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Im Rahmen der Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB werden die Planungsunterlagen zum Bebauungsplan „Flurstück 215 – Cämmerei Am Bahnhof“ Brandis in der Zeit vom 19.03.2018 bis 19.04.2018 in der Stadtverwaltung Brandis, Markt 1-3, Zimmer 2.11, 04821 Brandis öffentlich ausgelegt.
Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Dies kann während der Dienstzeiten
Montag 08:00 bis 11:30 Uhr und 13:00 bis 14:00 Uhr
Dienstag 08:00 bis 11:30 Uhr und 13:00 bis 19:30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 bis 11:30 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 11:30 Uhr
erfolgen.
Frau Kunz, Tel.: 034292 65552; Mail: kunz@stadt-brandis.de