Der Stadtrat der Stadt Brandis hat in seiner Sitzung am 28.11.2017 mit Beschluss-Nr. 1075-09/11/2017 den Entwurfs des Bebauungsplans „Beuchaer Straße“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB in der Fassung vom 01.11.2017 samt Begründung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans wird im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 BauGB abgesehen wird.
Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Der Planentwurf mit Begründung wird in der Zeit vom 02.01.2018 bis 02.02.2018 bei der Stadtverwaltung Brandis, Zimmer 2.11, Markt 1-3, 04821 Brandis öffentlich ausgelegt.
Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Dies kann während der Dienstzeiten
Montag 08:00 bis 11:30 Uhr und 13:00 bis 14:00 Uhr
Dienstag 08:00 bis 11:30 Uhr und 13:00 bis 19:30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 bis 11:30 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 11:30 Uhr erfolgen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Frau Kunz; Tel.: 034292 65552; Mail: kunz@stadt-brandis.de