Der Stadtrat der Stadt Brandis hat in seiner Sitzung am 24.10.2017 mit Beschluss-Nr. 1071-08/10/2017 den Entwurfs des Bebauungsplans „Dorfanger Beucha“, OT Beucha, als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB in der Fassung vom 24.10.2017 samt Begründung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 273/2 und 273/8 der Gemarkung Beucha, Stadt Brandis, OT Beucha.
Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans wird im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 BauGB abgesehen wird.
Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Der Planentwurf mit Begründung wird in der Zeit vom 27.11.2017 bis 05.01.2018 bei der Stadtverwaltung Brandis, Zimmer 2.11, Markt 1-3, 04821 Brandis öffentlich ausgelegt.
Der Entwurf des Bebauungsplans „Dorfanger Beucha“ einschließlich der Begründung ist im Internet wie folgt eingestellt:
http://www.stadt-brandis.de (Beteiligungsportal)
http://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite
Für Rückfragen steht das beauftragte Büro Knoblich, Landschaftsarchitekten BDLA/IFLA, Zur Mulde 25, 04838 Zschepplin, Telefon (0 34 23) 7 58 60-0, Fax (0 34 23) 7 58 60-59, E-Mail zschepplin@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.
Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Dies kann während der Dienstzeiten
Montag 08:00 bis 11:30 Uhr und 13:00 bis 14:00 Uhr
Dienstag 08:00 bis 11:30 Uhr und 13:00 bis 19:30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 bis 11:30 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 11:30 Uhr erfolgen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Brandis, den 28.10.2017
Frau Kunz Tel.: 034292 65552; Mail: kunz@stadt-brandis.de