Der Stadtrat der Stadt Brandis hat in seiner Sitzung am 24.10.2017 mit Beschluss-Nr. 1070-08/10/2017 den Entwurfs des Bebauungsplans „Sonnenhöhe II“ als Bebauungsplan gemäß § 13b BauGB in der Fassung vom 17.10.2017 samt Begründung bestätigt und zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB, zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie zur Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB durchgeführt. Es wird darauf hingewiesen, dass von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 BauGB abgesehen wird.
Der Planentwurf mit Begründung wird in der Zeit vom 27.11.2017 bis 05.01.2018 bei der Stadtverwaltung Brandis, Zimmer 2.11, Markt 1-3, 04821 Brandis öffentlich ausgelegt.
Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Dies kann während der Dienstzeiten
Montag 08:00 bis 11:30 Uhr und 13:00 bis 14:00 Uhr
Dienstag 08:00 bis 11:30 Uhr und 13:00 bis 19:30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 bis 11:30 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 11:30 Uhr erfolgen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Frau Kunz, Tel.: 034292 65552; Mail: kunz@stadt-brandis.de