Bebauungsplan Stadt Brandis Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "Lebensmittelmarkt Beuchaer Straße"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 28.11.2016 bis 07.01.2017
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Planungsziel ist die Schaffung der Genehmigungsfähigkeit für eine Erweiterung des bestehenden Edeka-Marktes. Vorhabenträger ist die EDEKA Nordbayern Bau- und Objektgesellschaft mbH. Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen. Alle entstehenden Kosten der Planung obliegen dem Vorhabenträger.

Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden.

In der Sitzung am 28.06.2016 hat der Stadtrat mit Beschluss-Nr. 1041-05/06/2016 den Entwurf des vorhabenbezogenen genehmigten Bebauungsplanes „EDEKA“ in der Fassung vom 30.05.2016 einschließlich der Begründung bestätigt. Daraufhin hat der Entwurf vom 25.07.2016 bis 26.08.2016 öffentlich ausgelegen, die Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt. Auf Grund der eingegangenen Hinweise musste der Bebauungsplanentwurf erneut überarbeitet werden, u.a. hat sich die Bezeichnung des Planes geändert.

In seiner Sitzung am 25.10.2016 bestätigte der Stadtrat mit Beschluss-Nr.: 1071-09/10/2016 den überarbeiteten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Lebensmittelmarkt Beuchaer Straße“ in der Fassung vom 29.09.2016.

Die öffentliche Auslegung des überarbeiteten Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt in der Zeit vom

28.11.2016 bis 06.01.2017

im Bauamt der Stadtverwaltung Brandis, Zimmer 2.11.

In dieser Zeit haben Sie die Möglichkeit, den Entwurf  des Bebauungsplanes während der Dienstzeiten der Stadtverwaltung Brandis einzusehen und Ihre Hinweise und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen.

Da die Stadtverwaltung vom 27.12.16 bis 30.12.16 geschlossen bleibt, wurde die Monatsfrist für die Auslegung um eine Woche verlängert.

Brandis, den 02.11.2016

Arno Jesse

Bürgermeister

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