Der Stadtrat der Stadt Brandis hat in seiner Sitzung am 24.09.2019 mit Beschluss-Nr.:1073-08/09/2019 gemäß § 3 Abs.2 BauGB den Entwurf zur Teiländerung 18-1 des Bebauungsplans „Waldsteinberg“ in der Fassung vom 26.08.2019 als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB mit seiner Begründung zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs.2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs.2BauGB durchgeführt.
Der Entwurf des Bebauungsplans wird vom 28.10.2019 bis einschließlich 29.11.2019 im Bauamt der Stadt Brandis, Zimmer 2.11, Markt 1, 04821 Brandis öffentlich ausgelegt.
Gleichzeitig sind alle Unterlagen im Internet auf den Websites:
http://www.stadt-brandis.de (Beteiligungsportal)
http://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html
und über das zentrale Internetportal des Landes unter
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite
abrufbar. Für Rückfragen steht das beauftragte Büro Knoblich, Landschaftsarchitekten BDLA/IFLA, Heinrich-Heine-Straße 13, 15537 Erkner, Telefon (03362) 88361-0, Fax (03362) 88361-59, E-Mail info@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.
Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist vorgebracht werden. Dies kann während folgender Dienstzeiten erfolgen:
Montag: 08.00 – 11.30 Uhr und 13.00 bis 14.00 Uhr
Dienstag: 08.00 – 11.30 Uhr und 13.00 bis 19.30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08.00 – 11.30 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr – 11.30 Uhr
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Das Plangebiet der Teiländerung 18-1 befindet sich im Nordwesten des Ortsteils Waldsteinberg und umfasst eine Fläche von 29.895 m². Es wird im Süden von der Straße Forstweg begrenzt. Westlich und östlich wird das Plangebiet von Wohn- und Wochenendgrundstücken mit Privatgärten umrandet. Im Norden verläuft der Todgraben, angrenzend erstrecken sich Weide- und Ackerflächen. Das Plangebiet ist beigefügter Abbildung zu entnehmen.
Insbesondere sollen folgende Planungsziele erreicht werden:
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Gemäß § 13a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden.
Frau Kunz, Tel.: 034292 65552, kunz@stadt-brandis.de