Bebauungsplan Stadt Brandis Öffentliche Auslegung

Einfacher Bebauungsplan "Feuerwege"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 28.05.2019 bis 03.07.2019
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Stadt Brandis über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des einfachen Bebauungsplanes „Feuerwege“

Der Stadtrat der Stadt Brandis hat in seiner Sitzung am 26.März 2019 mit Beschluss-Nr. 1017-02/03/2019 den Entwurf des einfachen Bebauungsplanes „Feuerwege“, Brandis in der Fassung vom 22.1.2019 samt Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Das Plangebiet liegt im Westen des Stadtgebietes Brandis zwischen der Leipziger Straße im Norden, der Straße „Neubauernsiedlung im Westen und Süden und der Kleingartensparte „Frohsinn“ im Osten. Der Geltungsbereich ist in untenstehender Abbildung dargestellt.

Das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan wird Verfahren nach den §§ 1 bis 4 c BauGB durchgeführt.

Folgende Arten von umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:

1. Begründung zum Bebauungsplan mit Aussagen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung der Natur, zum Immissionsschutz und zu Altlastverdachtsflächen

2. Umweltbericht mit der Beschreibung des aktuellen Umweltzustandes und der Prognose über die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustandes des Schutzgutes Mensch, mit Aussagen zu Erholung, Lärm- und Geruchsbelastung, des Schutzgutes Tiere und Pflanzen, des Schutzgutes Boden mit Aussagen zu den Bodenfunktionen, Bodentypen und Altlasten, des Schutzgutes Wasser mit Aussagen zu Oberflächen- und Grundwasser, Schutzgutes Luft und Klima, des Schutzgutes Landschaft sowie des Schutzgutes Kultur- und andere Sachgüter.

Gleichzeitig mit der Offenlage wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Der Planentwurf mit Begründung wird in der Zeit vom 28.5.2019 bis 03.07.2019 in der Stadtverwaltung Brandis, Zimmer 2.11, Markt 1-3, 04821 Brandis öffentlich ausgelegt. Der Entwurf des einfachen Bebauungsplanes „Feuerwege“, Brandis einschließlich der Begründung ist im Internet wie folgt eingestellt: http://www.stadt-brandis.de (Beteiligungsportal) https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

Für Rückfragen stehen das Bauamt der Stadt Brandis Herr Rößler oder Frau Kunz (Tel. 034292 65552; roessler@stadt-brandis.de; kunz@stadt-brandis.de) zur Verfügung. Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Dies kann während der Dienstzeiten

Montag Termine bitte vereinbaren

Dienstag 08:00 bis 11:30 Uhr und 13:00 bis 19:30 Uhr

Mittwoch Termine bitte vereinbaren

Donnerstag 08:00 bis 11:30 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

Freitag 08:00 bis 11:30 Uhr erfolgen.

Hinweise und Anregungen sind schriftlich oder zur Niederschrift im Bauamt vorzubringen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Brandis, den 27.3.2019 Jesse Bürgermeister

Kontaktperson

Für Rückfragen stehen das Bauamt der Stadt Brandis Herr Rößler oder Frau Kunz  (Tel. 034292 65552; roessler@stadt-brandis.de; kunz@stadt-brandis.de)  zur Verfügung.
 

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Umweltbezogene Stellungnahmen

Informationen

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