Der Stadtrat der Stadt Brandis hat in seiner Sitzung am 28.08.2018 mit Beschluss-Nr.1087-07/08/2018 den überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes „Dorfanger Beucha“ samt Begründung in der Fassung vom 30.07.2018 gebilligt und zur erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Der Geltungsbereich ist in nebenstehender Abbildung dargestellt.
Gegenüber der 1. Offenlage des Entwurfs des Bebauungsplans wurde der Plan folgendermaßen ergänzt/geändert:
Ergänzung
Zum Vorhaben wurde eine schalltechnische Untersuchung als Nachweis erstellt, dass vom benachbarten Lebensmittelmarkt sowie vom Steinbruch Beucha/Sorge für das Plangebiet keine Beeinträchtigungen ausgehen. Die Ergebnisse des Gutachtens wurden in den Bebauungsplan eingearbeitet.
Änderung
Als Bezugsgröße für die Ermittlung der zulässigen Grundfläche wurde entgegen dem bereits offengelegten Entwurf die Größe des Grundstücks gemäß Grundbuch festgesetzt.
Begründung
Im bereits offengelegten Entwurf wurde die Größe des Baugrundstücks als Bezugsgröße für die Ermittlung der Grundfläche festgesetzt. Damit konnten jedoch bei der Berechnung nur die Flächen herangezogen werden, welche im Bebauungsplan als allgemeines Wohngrundstück festgesetzt sind. Da das Plangebiet bezüglich seiner Bebauungsdichte jedoch als Ganzes betrachtet werden soll und auch die Grünflächen mit in die Berechnung der GRZ einbezogen werden sollen, wurde die Bezugsgröße geändert.
Für die öffentliche Grünfläche in der Mitte des Plangebiets wurde die Zweckbestimmung „Parkanlage“ ergänzt.
Die Zweckbestimmung wurde ergänzt, um die bereits im ursprünglichen Entwurf getroffene textliche Festsetzung, wonach die öffentlichen Grünflächen parkartig zu gestalten sind, auch in der Planzeichnung darzustellen.
Gleichzeitig mit der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB werden die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB und die erneute Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird bestimmt, dass die Stellungnahmen nur zu den o.g. geänderten oder ergänzten Teilen des überarbeiteten Entwurfs abgegeben werden sollen.
Der überarbeitete Planentwurf mit Begründung wird in der Zeit vom 24.09.2018 bis einschließlich 26.10.2018 bei der Stadtverwaltung Brandis, Markt 1-3, Zimmer 2.11, 04821 Brandis, öffentlich ausgelegt.
Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplans „Dorfanger Beucha“ einschließlich der Begründung ist zusätzlich im Internet wie folgt abrufbar:
http://www.stadt-brandis.de
http://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite
Für Rückfragen steht das beauftragte Büro Knoblich, Landschaftsarchitekten BDLA/IFLA, Zur Mulde 25, 04838 Zschepplin, Telefon (0 34 23) 7 58 60-0, Fax (0 34 23) 7 58 60-59, E-Mail zschepplin@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.
Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Dies kann während der Dienstzeiten
Montag nur nach Vereinbarung
Dienstag 09:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 19:30 Uhr
Mittwoch nur nach Vereinbarung
Donnerstag 09:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag 09:00 – 11:30 Uhr
Samstag 09:00 – 12:00 Uhr (jeden 4. Samstag im Monat)
rfolgen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Brandis, den 12.9.2018
Arno Jesse
Bürgermeister Siegel
Herr Rößler